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Andreas Fischer / Roland Kube IW-Nachricht 26. November 2020

EEG-Novelle: Die Ausbauziele reichen nicht aus

Die Bundesregierung hat eine Novellierung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgelegt. Für die Ausbauziele bei Solar- und Windkraft geht sie dabei aber von unrealistischen Annahmen aus. Der Bundesrat fordert Nachbesserungen – wodurch die Ökostrommenge deutlich stärker steigen würde als die Kosten, zeigt eine neue Kurzstudie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Vor 20 Jahren brachte die rot-grüne Regierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den Weg, um Windräder und Solaranlagen den Durchbruch zu ermöglichen. Die Förderung über die EEG-Umlage ist der Kern des Gesetzes. Derzeit sieht die geplante Novelle des EEG neue Ausbauziele: Sie sollen sicherstellen, dass bis 2030 Erneuerbare Energien 65 Prozent des Stromverbrauchs bereitstellen.

Strombedarf wird bis 2030 stark steigen

Konkret rechnet die Bundesregierung mit einem gesamten Stromverbrauch im Zieljahr von 580 Terrawattstunden. Allerdings gibt es hier eine Fehleinschätzung: Die Rechnung beruht auf der Annahme, dass der Stromverbrauch sich bis 2030 nicht verändern wird. Drei gute Gründe sprechen dagegen: Erstens dürfte es 2030 deutlich mehr Elektroautos geben. Zweitens steigt der Anteil elektrischer Wärmeversorgung, beispielsweise durch Wärmepumpen in Wohngebäuden. Und drittens braucht die Industrie dringend deutlich mehr grünen Strom – teils auch für die Erzeugung von grünem Wasserstoff – um bisher genutzte fossile Energieträger zu ersetzen. Realistisch wäre deshalb eher ein Strombedarf von bis zu 750 Terrawattstunden, statt den bisher veranschlagten 580. Entsprechend müsste aber auch der Anteil an grünem Strom deutlich stärker steigen als bisher geplant. Das hat auch der Bundesrat inzwischen erkannt und deshalb eine Reihe von Änderungsvorschlägen zur EEG-Novelle eingereicht, vor allem mit dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien stärker voranzutreiben. 

Ausbaupfade an Bedarf anpassen

Eine neue IW-Kurzstudie zeigt, dass bei einer entsprechenden Anhebung des Ausbaupfades sich die verfügbare Ökostrommenge in 2030 um knapp 25 Prozent erhöht. Damit würde auch bei einem realistischerweise höherem Stromverbrauch das Ziel von 65 Prozent Ökostromanteil möglich. Die entsprechenden Kosten der Förderung würden im Jahr 2030 würden dabei nur um etwa acht Prozent steigen. Diese Förderkosten werden bislang über die EEG-Umlage auf Stromverbraucher umgelegt, was für einen vierköpfigen Haushalt im Jahr knapp 20 Euro mehr bedeuten würde.

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Der vergleichsweise geringe Anstieg der Förderkosten bei einem stärkeren Ausbau ergibt sich vor allem durch deutlich gesunkene Fördersätze für neue Solar- und Windanlagen. „Zukünftig sollte die Bundesregierung das Ziel verfolgen, die Finanzierung der Erneuerbaren Energien nicht weiter auf die Stromverbraucher abzuwälzen“, sagt Studienautor und IW-Ökonom Andreas Fischer. „Ein hoher Strompreis setzt falsche Anreize und behindert die Energiewende. Perspektivisch ist daher die Deckung der Förderkosten durch Haushaltsmittel wie etwa die Einnahmen der geplanten CO2-Bepreisung anzustreben.“

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