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IW-Direktor Michael Hüther
Michael Hüther auf Zeit Online Interview 9. November 2019

„Die Grundrente ist ungerecht“

Mit einer Aufstockung der gesetzlichen Rente kann Altersarmut nicht bekämpft werden, sagt der Ökonom Michael Hüther. Vielmehr sollten Betriebsrenten gestärkt werden.

Michael Hüther ist Direktor des wirtschaftsnahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

Herr Hüther, Sie sind gegen die Grundrente. Warum?

Weil damit unterschiedliche Ziele und Systeme miteinander vermischt werden, sie sehr viel Geld kostet und neue Ungerechtigkeiten begründet: Die heutige Grundsicherung im Alter dient bereits der materiellen Armutsprävention. Eine Anerkennung der Lebensleistung findet nicht nur über die gesetzliche Rente statt. Sondern auch über Betriebsrenten und vor allem über private Vorsorge. Unser Rentensystem besteht letztlich aus vier Säulen: Als Basis gibt es die Grundsicherung im Alter, die eine materielle Mindestausstattung bei Bedürftigkeit darstellt. Und darüber liegen die gesetzliche Rente, die Betriebsrenten sowie die private Vorsorge.

Aber sollte nicht gerade die erste Säule der Altersvorsorge, die gesetzliche Rente, vor Armut im Alter schützen?

Nein, das kann das System gar nicht, weil ja nicht alle einzahlen. Weder die Beamtinnen und Beamten noch die vielen Menschen, die einem freien Beruf nachgehen, für den es ein Versorgungswerk gibt, noch die vielen Selbständigen. Gerade unter ihnen aber gibt es durchaus viele Personen – kleine Einzelhändler zum Beispiel, die ein Leben lang hart gearbeitet haben und trotzdem im Alter bedürftig sind. Weil sie nicht ins gesetzliche System eingezahlt haben, würden sie bei der Grundrente leer ausgehen. Aus diesem Grund gibt es ja die Grundsicherung im Alter, die seit den Agenda-Reformen übrigens mit dem Schonvermögen viel weitergehender ist als es die frühere Sozialhilfe im Alter war. Diesen Reformerfolg vergessen aber viele.

Sie sagen, man müsse alle drei Säulen des Rentensystems betrachten – nur: Viele Menschen haben gar keine betriebliche Altersvorsorge, weil ihr Unternehmen dies nicht anbietet. Und viele Menschen sorgen privat nicht vor, oft auch, weil sie es sich nicht leisten können.

Trotzdem ist als Antwort auf diese Probleme eine Grundrente die falsche Antwort. Hier wird nämlich nur die erste Säule betrachtet. Stattdessen müsste man gerade die zweite Säule stärken und Betriebsrenten so fördern, dass es sie umfassender gibt. Und auch bessere Anreize für die private Altersvorsorge schaffen. Stattdessen wurde sie zuletzt schlechtgeredet.

Was schlagen Sie vor? Immerhin wurde vor gar nicht langer Zeit das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht, mit dem die betriebliche Altersvorsorge vor allem für Menschen mit wenig Einkommen gefördert werden soll.

Das war sicherlich ein Anfang. Trotzdem müsste mehr getan werden. Am wichtigsten ist es, die Ausgaben für die betriebliche Altersvorsorge steuerlich so zu behandeln, wie es in der Handelsbilanz geboten ist, nämlich angepasst an die niedrigen Marktzinsen als Rechnungszinssatz. Derzeit vereinnahmt der Finanzminister Milliarden Euro, was vor allem im Mittelstand den Ausbau der betrieblichen Instrumente behindert. Betriebsrenten können ferner durch die Opt-out-Lösung gestärkt werden. Die Menschen müssten sich aktiv dagegen entscheiden, dann wären sie auch verbreiteter. Gute Beispiele für wichtige Beiträge der Tarifvertragsparteien findet man zudem heute schon, etwa die Metallrente oder auch der Tarifvertrag Demografie der Chemiebranche.

Was ist mit den Menschen in Ostdeutschland? In der DDR gab es keine Betriebsrenten, auch jetzt ist betriebliche Altersvorsorge nur wenig verbreitet.

Gerade für Ostdeutschland gilt das Problem mit den niedrigen Renten nicht, denn die Rentenansprüche aus DDR-Zeiten sind auf hohem Niveau durch den Einheitsvertrag übergeleitet worden. Und die Erwerbsbiografien der Ostdeutschen weisen im Schnitt weniger Unterbrechungen vor, gerade bei den Frauen. Für die private Vorsorge bestehen die gleichen steuerlichen Anreize wie im Westen. Und 30 Jahre nach dem Mauerfall gibt es keinen Grund für Sonderlösungen.

Kritiker wenden ein, dass eine Bedürftigkeitsprüfung Tausende davon abhalten wird, die Grundrente zu beantragen.

Eine solche Prüfung ist schon deshalb erforderlich, um den individuellen Bedarf festzustellen. Denn die Höhe der gesetzlichen Rente sagt allein wenig darüber aus, wie es um die materielle Versorgung im Haushalt wirklich bestellt ist. In vielen Fällen gibt es einen Ehepartner, der höhere Einkünften hat, und nicht selten gibt es auch in bescheidenes Vermögen, das den Lebensabend zusätzlich absichert. Wir haben – auf Basis mit Daten des sozioökonomischen Panels – berechnet, dass ohne eine Bedürftigkeitsprüfung vier von fünf Menschen eine Grundrente bekommen würden, die sie gar nicht benötigen.

Ist das nicht ein Frauenbild aus den Fünfzigerjahren, wenn das Einkommen und Vermögen des Ehepartners angeführt wird?

Das hat doch nichts mit einem Geschlechterklischee zu tun, sondern damit, wie unser Steuer- und Sozialsystem funktioniert. Immerhin werden Ehepaare nun einmal in der Regel gemeinsam veranlagt. Die Ehe steht unter einem besonderen staatlichen Schutz und Ehepaare genießen daher steuerliche Vorteile. Und sie werden als wirtschaftliche Einheit – als Verantwortungsgemeinschaft – betrachtet. Warum sollte man ausgerechnet bei einer Grundrente von diesem Prinzip abrücken? Eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung würde die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und Beitragszahlenden überfordern. Das ist weder fair noch gerecht.

Viele kritisieren auch, dass man für die Grundrente 35 Beitragsjahre haben muss. Ist das gerecht?

Diese Mindestbeitragszeit schränkt den Kreis der begünstigten Personen zwar deutlich ein, er provoziert aber neue Fragen. Eine Mindestbeitragszeit führt nicht nur unter den gesetzlich Versicherten zu Ungleichbehandlungen, weil bereits ein fehlendes Beitragsjahr von der Grundrente ausschließt. Man kann in diesem Zusammenhang auch kritisch sehen, dass Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung gleich behandelt wird.

Und was empfehlen Sie, um die steigende Altersarmut zu bekämpfen?

Zunächst müssen wir mal festhalten, dass es gar nicht so viele arme Alte gibt, wie gerne behauptet wird. Derzeit sind nur drei Prozent der Rentnerinnen und Rentner auf Grundsicherung angewiesen, unter den Beitragszahlenden sind es elf Prozent. Und um steigende Altersarmut zu verhindern, müssen wir nicht bei den Rentnerinnen und Rentnern ansetzen, sondern bei den Beschäftigten.

Man könnte den Mindestlohn erhöhen, Tarifbindung stärken.

Zentral ist gute Ausbildung und passende Weiterbildung, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Wir müssen die Aufstiegsmobilität verbessern, nachdem die Einstiegschance in den Arbeitsmarkt sich erheblich verbessert hat – und mehr Menschen die Chancen für einen Aufstieg bieten. Das heißt: qualifizieren und es auch möglich machen, dass Menschen in der Lebensmitte noch einmal einen neuen Beruf erlernen können.

Das hilft aber jenen nicht, die entweder heute schon in Rente sind oder bald in Rente gehen werden. Viele von diesen Menschen haben im Niedriglohnsektor gearbeitet, lange bevor es den Mindestlohn gab. Wie hilft man ihnen?

Es gibt elegantere Wege als die Grundrente – man kann etwa mit Freibeträgen arbeiten und ihn unabhängig von der Art der Alterseinkünfte gewähren, also gleichermaßen für Riester-, Betriebs- oder gesetzliche Renten.

Auch in diesem Fall würden Sie auf eine Bedürftigkeitsprüfung bestehen?

Ja, daran führt kein Weg vorbei. Wessen Einkünfte im Alter nicht reichen, soll auch weiterhin die Grundsicherung im Alter beziehen. Und wer über Einkommen eine entsprechende Lebensleistung nachweisen kann, der erhält einen Freibetrag auf diese Grundsicherung und wird damit besser gestellt als derjenige, der keine eigenen Einkommen im Alter hat. Um die vermutete Abschreckung des Gangs zum Sozialamt für Rentnerinnen und Rentner zu vermeiden, kann die Rentenversicherung, der die Daten für eine Bedürftigkeitsprüfung fehlen, die Grundsicherungsämter um Amtshilfe bitten. Die von Frau Merkel behaupteten 5.000 zusätzlichen Stellen bei der Rentenversicherung braucht man jedenfalls nicht, um das umzusetzen. Eine Schimäre.

Was glauben Sie – werden sich Union und SPD einigen?

Ich denke schon – die Bundeskanzlerin hat ja signalisiert, dass sie hier – anders als sonst – bereit ist, vom Koalitionsvertrag abzuweichen. Der Preis für den Koalitionsfrieden wird ein tiefer Unfrieden in der Union sein. Aber eine vernünftige und verantwortliche Lösung ist die Grundrente nicht. Letztlich wird man angesichts des demografischen Wandels über das System insgesamt nachdenken müssen. Die gesetzliche Rente ist für viele Menschen eine gute Basis, aber wir müssen auch die zweite und dritte Säule weiter ausbauen. Der Mix aus umlagefinanzierter und kapitalmarktfinanzierter Rente ist die richtige, anpassungsfähige Mischung.

Zum Interview auf Zeit Online

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