Ein empirischer Vergleich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der herkömmlichen Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung durch die Förderung erneuerbarer Energien?
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Ein empirischer Vergleich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der herkömmlichen Wirtschaftsförderung
Solarstrom und Windkraft sind auf dem Siegeszug. Hierzulande werden inzwischen 15 Prozent des Stromverbrauchs aus regenerativen Quellen gedeckt. Zu verdanken ist das zu einem guten Teil dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das für jede regenerativ erzeugte Kilowattstunde Strom eine feste Einspeisevergütung garantiert. Das EEG tut allerdings nicht nur dem Klima gut, sondern auch den Unternehmen, die mit Solarzellen und Co. ihr Geld verdienen. Am EEG hängen also Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Damit stellt sich die Frage: Funktioniert es als Instrument der Wirtschaftsförderung vielleicht sogar besser als Investitionszulage, Unternehmerkredit oder Forschungsförderung? Die IW-Ökonomen Jan-Welf Selke, Thorsten Lang und Thomas Puls haben sich die Sache genauer angeschaut. Die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit legen sie in der vorliegenden IW-Analyse dar. Die Windkraftförderung schneidet dabei relativ gut ab. Von der – deutlich üppiger bemessenen – Vergütung für Photovoltaik-Strom lässt sich das jedoch nicht unbedingt sagen.
Wirtschaftsförderung durch die Förderung erneuerbarer Energien?
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Mid Caps und große Familienunternehmen
Der große Mittelstand besitzt in der deutschen Wirtschaftsstruktur eine herausragende Rolle. Hierbei handelt es sich um Unternehmen ab 250 Beschäftigten, die damit gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen eine größere Belegschaft aufweisen, aber anders als Großunternehmen und Konzerne weniger als 3.000 Beschäftigte haben.
IW
Politische Ökonomie der Rentenreform
Die Alterung der deutschen Bevölkerung führt in der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung zu höheren Beiträgen bei sinkendem Sicherungsniveau. Dies ließe sich bremsen, wenn mit steigender Regelaltersgrenze der Renteneintritt später erfolgte.
IW