Die Schuldenbremse in den Bundesländern
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die Bundesländer müssen bis zum Jahr 2020 ihre strukturellen Defizite vollständig abbauen. So sieht es die in der Föderalismusreform II beschlossene Schuldenbremse vor. Bis dahin darf sich jedes Land, das keine Konsolidierungshilfen erhält, seine eigene Übergangsregelung geben. Wer dabei seine Ziele verfehlt, muss jedoch keine Sanktionen fürchten – der neu geschaffene Stabilitätsrat, der die Haushaltssituation überwacht, hat dafür keinerlei Möglichkeiten. Zur Beurteilung der Länderfinanzen ist der Rat zudem auf die Daten angewiesen, die ihm jedes Land je nach dessen individuellem Planungsstand einreicht. Dies ist im Vergleich mit allen anderen Unzulänglichkeiten das größte Manko. Deshalb hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) für alle Bundesländer ein einheitliches Verfahren angewandt, um die strukturellen Defizite zu ermitteln. Dabei zeigt sich, dass die meisten Länder gute Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung machen werden, wenn sie ihre mittelfristigen Finanzplanungen umsetzen: Sie sind zumindest in der Lage, um bis zum Jahr 2013 ihr strukturelles Defizit gleichmäßig abbauen zu können.
Die Schuldenbremse in den Bundesländern
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Mid Caps und große Familienunternehmen
Der große Mittelstand besitzt in der deutschen Wirtschaftsstruktur eine herausragende Rolle. Hierbei handelt es sich um Unternehmen ab 250 Beschäftigten, die damit gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen eine größere Belegschaft aufweisen, aber anders als Großunternehmen und Konzerne weniger als 3.000 Beschäftigte haben.
IW
Politische Ökonomie der Rentenreform
Die Alterung der deutschen Bevölkerung führt in der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung zu höheren Beiträgen bei sinkendem Sicherungsniveau. Dies ließe sich bremsen, wenn mit steigender Regelaltersgrenze der Renteneintritt später erfolgte.
IW