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Immobilien-Monitor 18. Dezember 2015 Wohngeld Reform 2016 Leistungen steigen deutlich

Zum Jahreswechsel werden die Wohngeldleistungen bundesweit deutlich aufgestockt, was nicht nur aus sozialpolitischen Gründen zu begrüßen ist. Die Anpassung der Leistungen an die gestiegenen Mieten war längst überfällig – wird aber ohne eine weitere Reform schnell wieder verpuffen.

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Leistungen steigen deutlich
Immobilien-Monitor 18. Dezember 2015 Wohngeld Reform 2016

Leistungen steigen deutlich

Wohngeld Reform 2016 Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Zum Jahreswechsel werden die Wohngeldleistungen bundesweit deutlich aufgestockt, was nicht nur aus sozialpolitischen Gründen zu begrüßen ist. Die Anpassung der Leistungen an die gestiegenen Mieten war längst überfällig – wird aber ohne eine weitere Reform schnell wieder verpuffen.

Das Wohngeld ist eine sozialpolitische Leistung zur Wohnkostenentlastung für einkommensschwache Haushalte. Als originär wohnungsmarktpolitisches Instrument grenzt es sich von der Grundsicherung (SGB II und XII) dadurch ab, dass es nicht darauf abzielt, das Existenzminimum sicherzustellen, sondern die Mietzahlungsfähigkeit zu gewährleisten bzw. die Belastung eines selbst genutzten Eigentums zu tragen. Das Wohngeld wendet sich insbesondere an Bezieher kleiner Erwerbseinkommen, geringer Altersrenten oder Arbeitslosengeld (ALG I). Es stellt dabei in besonderer Weise auf die Gegebenheiten des Wohnungsmarktes ab.

In Bezug auf die wohnungspolitische Zielsetzung ist das Wohngeld im Vergleich zu den Leistungen der Grundsicherung und der sozialen Wohnraumförderung sehr treffsicher und effizient. Da nur ein Zuschuss zur Miete gewährt wird, sind keine verzerrenden Wirkungen auf die Preisentwicklung des einfachen Wohnungsmarktsegments zu erwarten, so wie es teilweise bei den „Kosten der Unterkunft und Heizung“ (KdU) zu beobachten ist, welche im Rahmen der Grundsicherung gewährt werden. Es besteht beim Wohngeld von Seiten der Bezieher nur ein sehr geringer Anreiz, den Wohnkonsum unangemessen zu erhöhen. Im Gegensatz zur sozialen Wohnraumförderung bestehen Kostenvorteile, da sich das Wohngeld sehr exakt an der jeweiligen finanziellen Situation eines Haushalts orientiert, während Haushalte mit einem Belegungsrecht für eine öffentlich geförderte Wohnung auch dann noch von einer Förderung profitieren, wenn sie eigentlich nicht mehr bedürftig sind.

Damit das Wohngeldsystem über die Zeit nicht an seiner Leistungsfähigkeit und Zielgenauigkeit verliert, ist es regelmäßig an die Preis- und Mietentwicklungen anzupassen. Erstens, weil sich die Wohnungsmärkte regional unterschiedlich entwickeln, was Anpassungen der Leistungen und der Höchstbeträge erfordert. Zweitens, weil das Wohngeld jedes Jahr einen inflationsbedingten Kaufkraftverlust erfährt. Und Drittens, weil die Regelsätze der Grundsicherung im Gegensatz zum Wohngeld nach einer festen Methode jährlich angehoben werden, wodurch einkommensschwache private Haushalte ansonsten vom Wohngeld in die Grundsicherung wechseln.

Von der neuen Reform werden nach Schätzungen des IW Köln rund 866.000 Haushalte profitieren. Die Zahl der Empfänger wird um rund 325.000 steigen (siehe Schaubild). Die Ausgaben – die von Bund und Ländern paritätisch getragen werden – werden sich dabei auf knapp 1,5 Mrd. nahezu verdoppeln. Das Wohngeld je Haushalt steigt von heute 96 auf 160 Euro an. Wie aber in dem Schaubild zu erkennen ist, wird das Wohngeld jedes Jahr an Reichweite verlieren. Daher sollte unbedingt gesetzlich verankert werden, dass Leistungen regelmäßig an die laufenden Mieten und Preise angepasst werden.

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