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Hans-Peter Klös / Thomas Puls IW-Nachricht 22. Juli 2021

Hochwasser: Rasch handeln und aus der Katastrophe lernen

Nach dem verheerenden Hochwasser ist rasches und unbürokratisches Handeln das Gebot der Stunde. Gleichzeitig stellt sich die Frage, was aus der Katastrophe gelernt werden kann. Anhaltspunkte dafür bieten die Erfahrungen aus dem Jahr 2002.

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Gestern hat die Bundesregierung ein erstes Hilfspaket für die Hochwasserregionen beschlossen. Ein schneller und unbürokratischer Einsatz dieser Gelder kann die gröbsten finanziellen Engpässe bei den Betroffenen lindern. Damit diese wieder in ein normales Leben zurückkehren können, muss vor allem die schwer in Mitleidenschaft gezogene Infrastruktur möglichst schnell wieder in Stand gesetzt werden.
Derzeit sind die Schäden an Straßen, Schienen und Stromleitungen noch kaum zu beziffern. Die Erkundungen laufen noch, aber es zeichnet sich ab, dass die Regionen vor einer großen Aufgabe stehen. Die Bahn muss rund 600 Kilometer Gleise reparieren oder neu bauen. Zudem sollen etwa 20 Behelfsbrücken in den betroffenen Gebieten installiert werden, um unterbrochene Verkehrsverbindungen zu reaktivieren. Der Bedarf nach Ersatzneubauten ist groß. 

Planung und Genehmigung dauern zu lange

Damit sie zeitnah umgesetzt werden können, braucht es nicht nur ausreichend Mittel von Bund und Ländern. Es müssen auch die größten Probleme beim Neu- und Ersatzbau von Infrastruktur angegangen werden: lange Planungs- und Genehmigungsverfahren und fehlende Kapazitäten bei geeigneten Baufirmen. Das übliche Prozedere mit Einwendungen, Verfahren und Gutachten könnte den Wiederaufbau um Jahre verzögern. Der Bund könnte den Regionen helfen und die Regeln entschärfen – wie bereits bei anderen Hochwassersituationen. Zudem braucht es für die Planung zusätzliches Personal, besonders für Projekte, die jetzt an künftige Hochwasserlagen angepasst werden müssen. Nur so wirken die Hilfsgelder schnell und passgenau, nur so können die Folgen der Katastrophe schnell abgemildert werden.

Aus früheren Katastrophen lernen

Es stellt sich die Frage, was wir aus früheren Katastrophen lernen können, um die Resilienz des deutschen Katastrophenschutzes zu erhöhen. Ein Blick in das Jahr 2002 hilft dabei: Damals gab ein 250-seitiger Bericht einer unabhängigen Kommission des Freistaates Sachsen rund 50 Empfehlungen für eine „grundsätzliche Verbesserung des Gesamtsystems Katastrophenschutz – und zwar durch Korrekturen an vielen Stellen, ohne das System insgesamt in Frage zu stellen“.

Die wichtigsten Punkte:  

  1. Hochwasserschutz und Hochwassermeldedienst: Die Verantwortung für Deiche, Talsperren, Rückhaltebecken und Gewässerpflege sollten in einer Hand gebündelt werden. Die Zuständigkeit für Hochwasserwarnungen muss an einer Stelle zusammenlaufen, alle Katastrophenschutzbehörden und Gemeinden für Hochwasserwarnungen müssen immer erreichbar sein. 
  2. Rechtsgrundlagen des Katastrophenschutzes: „Die große Zahl katastrophenschutzrechtlicher Verwaltungsvorschriften erschwert den Überblick über die geregelte Materie. Die Detailhaftigkeit der Regelungen ist eigenverantwortlichem und situationsbezogenem Handeln nicht förderlich.“ Die Vorschriften für den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst und den Brandschutz sollten in einem Gesetz zusammengefasst werden, sonstige Normen aus Verwaltungsvorschriften und Richtlinien sind „strikt zu vereinfachen“.
  3. Organisation und Vorbereitung: Die Vorbereitungen für den Katastrophenfall müssen einheitlich sein, dazu zählen beispielsweise gut ausgestatte Lagezentren, Karten, und Kommunikationsmittel. Notfallpläne und Kommunikation müssen auch ohne Strom funktionieren. Alle Behörden müssen regelmäßig den Ernstfall üben, egal auf welcher Ebene. 
  4. Rettung und Evakuierung: Die Kommission empfahl einen schnelleren Zugang zu Mangelressourcen, beispielsweise Hubschraubern und Booten, allgemeinere Regelungen für die Evakuierung, Evakuierungspläne für Krankenhäuser im Rahmen der Notfallplanung, Spezialevakuierungen über die Ebene der Landkreise und des Landes hinaus sowie eine bessere Auskunft über evakuierte Personen. 
  5. Information und Kommunikation: Die Kommunikation der Katastrophenschutzbehörden untereinander muss im Ernstfall horizontal und vertikal funktionieren: Die höheren und die oberste Katastrophenschutzbehörde sollten verpflichtet werden, ihr Wissen den unteren Katastrophenschutzbehörden zur Verfügung zu stellen. „Das Informationsmanagement ist auf allen Ebenen zu verbessern, um möglichst klare Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.“

Alles in allem zielten die Vorschläge der Kommission darauf ab, Zuständigkeiten eindeutiger zu regeln, besser vor Hochwasser zu warnen und Bürokratie zu reduzieren. Zudem ging es um einheitliches Führungsverständnis der Rettungsinfrastrukturen und um ein funktionsfähiges Warnsystem für die Bevölkerung – inklusive der Unterstützung durch die Bundeswehr.
 

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