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Zeige Bild in Lightbox Hubertus Heil schaut nachdenklich bei einer Debatte im Deutschen Bundestag
Denkt über die Rente nach: Arbeitsminister Hubertus Heil (© Sean Gallup / Getty Images)
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 23. Februar 2024

Rentenpaket II: Eine Rechnung mit vielen Unbekannten

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigt an, das Rentenniveau bis Ende der 2030er Jahre bei mindestens 48 Prozent festschreiben zu wollen, der Entwurf soll noch im Februar kommen. An der Regelaltersgrenze von dann 67 Jahren will Heil nicht rütteln. Schon rechnerisch müssen dadurch die Beiträge stark steigen – das erschwert die private Vorsorge weiter.

Mit ihrem Vorstoß setzt die Bundesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um: SPD und Liberale bringen ihre Forderungen aus dem Bundestagswahlkampf 2021 ein. Unklar ist allerdings, ob die Rechnung aufgeht: Die Bundesregierung hat in ihrem Rentenversicherungsbericht im November selbst vorgerechnet, dass der Beitragssatz – der Anteil des Einkommens, den gesetzlich Versicherte zusammen mit ihrem Arbeitgeber zahlen müssen – steigen wird. Konkret soll er von heute 18,6 Prozent bis 2037 auf gut 21 Prozent steigen. Und das gilt selbst dann, wenn das Sicherungsniveau – also die Standardrente nach 45 Beitragsjahren und jeweils durchschnittlichen Verdiensten im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen vor Steuern – bis dahin um drei Prozentpunkte auf 45 Prozent sinkt. Heißt im Umkehrschluss: Will die Bundesregierung 48 Prozent Sicherungsniveau garantieren, muss der Beitragssatz noch stärker steigen.

Aktienrente soll es richten

Steigende Beitragssätze bedeuten gleichzeitig, dass weniger Netto vom Brutto bleibt. Gerade für Jüngere wird der Spielraum für die private Vorsorge damit enger. Dabei verspricht die gesetzliche Rente nicht, ihren Lebensstandard im Alter abzusichern. Und für die Unternehmen erhöhen sich die Arbeitskosten, weil auch der Arbeitgeberanteil am Rentenversicherungsbeitrag steigt.

Helfen soll die sogenannte „Stiftung Generationenkapital“. Die Idee: Erträge aus einer Kapitalanlage finanzieren die gesetzlichen Renten. Das könnte helfen, den Beitragssatzanstieg zu bremsen. Allerdings existiert ein solches Generationenkapital bislang nicht. Das Kapital muss erstmal aufgebaut werden. Dafür hat die Bundesregierung bislang ein steuerfinanziertes Darlehen des Bundes eingeplant. Der Haushalt 2024 sieht dafür eine erste Rate von 12,5 Milliarden Euro vor. Wie es weitergehen soll, ist noch unklar.

Bundesregierung muss über Folgen aufklären

Ebenso fehlen bislang Zahlen, wie stark der Beitragssatz bei einem dauerhaft garantierten Sicherungsniveau von 48 Prozent steigen wird. Erst dann muss geklärt werden, wie und in welchem Umfang der Anstieg gebremst werden soll. Das ist Voraussetzung dafür, den Kapitalbedarf der Stiftung zu bestimmen und zu ermitteln, mit welchen Erträgen die Rentenkasse künftig rechnen kann. Damit es eine für alle Generationen verlässliche Alterssicherung werden kann, sollte die Bundesregierung offenlegen, wie sich das Rentenpaket II konkret in Zahlen auswirkt.
 

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