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Tobias Hentze IW-Policy Paper Nr. 27 7. Dezember 2020 Zur Ausgestaltung der Corona-Hilfen im Jahr 2021

Angesichts der zum Teil existenzbedrohenden Konsequenzen, die sich aus den epidemiologisch ebenfalls notwendigen Maßnahmen des Teil-Shutdowns ergeben, stand und steht die Bundesregierung unter Handlungsdruck. Unbestritten ist die Notwendigkeit zu einfachen und schnell wirksamen Hilfen, denn sie dienen über die Existenzsicherung von Selbständigen und Unternehmern hinaus dem Erhalt wirtschaftlicher Strukturen.

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Zur Ausgestaltung der Corona-Hilfen im Jahr 2021
Tobias Hentze IW-Policy Paper Nr. 27 7. Dezember 2020

Zur Ausgestaltung der Corona-Hilfen im Jahr 2021

IW-Policy Paper

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Angesichts der zum Teil existenzbedrohenden Konsequenzen, die sich aus den epidemiologisch ebenfalls notwendigen Maßnahmen des Teil-Shutdowns ergeben, stand und steht die Bundesregierung unter Handlungsdruck. Unbestritten ist die Notwendigkeit zu einfachen und schnell wirksamen Hilfen, denn sie dienen über die Existenzsicherung von Selbständigen und Unternehmern hinaus dem Erhalt wirtschaftlicher Strukturen.

Insofern sind die zeitlich eng begrenzten November- und Dezemberhilfen nachvollziehbar, zumal damit Branchen unterstützt werden, die bereits in den vergangenen Monaten schwer unter der Krise gelitten haben.

Gleichwohl führen Pauschalerstattungen des Umsatzes zu Verwerfungen zwischen Unternehmen und Wettbewerbsverzerrungen. Mit Blick auf die Nutzung des Kurzarbeitergelds bestehen Fehlanreize, Mitarbeiter zu entlassen. Um auch bei Unternehmen mit hohen Fixkosten einen Verlust zu vermeiden, ist eine hohe Erstattungsquote erforderlich, die unweigerlich mit Streueffekten einhergeht, die ausgehend von den Angaben des Bundesfinanzministeriums insgesamt schätzungsweise knapp 9 Milliarden Euro in den Monaten November und Dezember 2020 betragen.

Für das Jahr 2021, in dem allem Anschein nach weiterhin Hilfen erforderlich sein werden, sollte sich die Konzeption von Hilfsprogrammen an dem Dreiklang „einfach, treffsicher, anreizorientiert“ orientieren. Die an den Fixkosten ansetzende Überbrückungshilfe III ist vor diesem Hintergrund ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings klammert sie die Situation einer Schließung von Unternehmen wie im November und Dezember 2020 aus. Für den Fall, dass es auch 2021 zu zeitweisen Geschäftsschließungen kommen sollte, könnte ein unabhängig von der Unternehmensgröße angebotenes „Fixkosten-plus-Modell“ für von der Krise betroffene Unternehmen greifen. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sollten lediglich große Fixkostenkomponenten, zum Beispiel Miete/Pacht, Zinsen und Versicherungsbeiträge, auf Nachweis erstattet und mit einem zusätzlichen Risikoaufschlag versehen werden. Dieser Risikoaufschlag sollte vor allem zur Deckung weiterer kleinerer Fixkostenblöcke dienen, kann aber auch einen teilweisen Gewinnersatz darstellen. Treffsicher wäre der Ansatz, da bei jedem Unternehmen grundsätzlich Verluste vermieden werden, ohne dass es zu Verzerrungen kommt. Anreizorientiert wäre der Ansatz, weil eine reine Fixkostenerstattung auf lange Sicht für ein Unternehmen nicht tragfähig ist. Zudem gibt es keine Fehlanreize mit Blick auf Kündigungen. Unter diesen Vorgaben sollte aber gleichzeitig klar sein, dass auch damit keine Einzelfallgerechtigkeit hergestellt werden kann.

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