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Jochen Pimpertz IW-Nachricht 5. Januar 2015

Rente mit 70: Finanzielle Förderung unsinnig und unnötig

Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchte, kann das auch schon heute tun. Statt die „Rente mit 70“ finanziell zu fördern, sollte die Bundesregierung deshalb zunächst arbeitsrechtliche Hindernisse für ein verlängertes Erwerbsleben aus dem Weg räumen.

Die Frage nach einem flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in die Rente betrifft nicht nur den Vorruhestand. In Zeiten des demografischen Wandels muss die Frage auch in die andere Richtung gestellt werden. Erste Stimmen fordern deshalb, die Berufstätigkeit jenseits der 65 finanziell zu fördern.

Dabei können Arbeitnehmer schon heute freiwillig länger arbeiten. Und: Wer sich mit seinem Arbeitgeber einigt und erst später als vorgesehen Rente beantragt, der erhöht seinen Rentenanspruch nicht nur entsprechend der zusätzlichen Beitragszahlung – obendrauf gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat. Ein westdeutscher Durchschnittsverdiener, der ein Jahr dranhängt, erhöht so seinen Rentenanspruch um 30,33 statt nur um 28,61 Euro pro Monat (27,97 statt 26,39 Euro in den neuen Bundesländern).

Aber auch, wer seine Rente mit 65 bezieht, kann weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten. Er bekommt dann das Nettogehalt zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Während die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wegfallen, muss der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil weiter zahlen. Damit wird der Rentenanspruch allerdings nicht weiter erhöht. Die Beitragspflicht für Unternehmen soll lediglich verhindern, dass Rentner aufgrund niedrigerer Lohnnebenkosten junge Arbeitnehmer aus dem Betrieb verdrängen.

Es kann sich für den Einzelnen also durchaus lohnen, weiter zu arbeiten, nachdem er die Regelaltersgrenze erreicht hat. Warum davon bislang so wenig Ältere Gebrauch machen, liegt eher an arbeitsrechtlichen Hindernissen. Denn das Kündigungs- und Befristungsrecht greift auch für ältere Mitarbeiter – obwohl bei ihnen manche Schutzinteressen wegfallen: Im Falle einer Kündigung droht jenseits der 65 nicht mehr Arbeitslosigkeit. Vielmehr kann derjenige ohne Probleme in Ruhestand gehen.

Die Große Koalition sollte also hier ansetzen und darüber nachdenken, wie sie das Arbeitsrecht an die tatsächlichen Schutzinteressen anpassen kann. Zusätzliche finanzielle Anreize für Arbeitnehmer oberhalb der Regelaltersgrenze sind indes unsinnig und unnötig.

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