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Wido Geis-Thöne IW-Report Nr. 62 25. November 2022 Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist in Deutschland regional sehr unterschiedlich organisiert. So erfolgt sie in den meisten ostdeutschen Bundesländern vorwiegend in Horten, die der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet sind, wohingegen diese Funktionen in Nordrhein-Westfalen von den offenen Ganztagsschulen übernommen werden.

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Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern
Wido Geis-Thöne IW-Report Nr. 62 25. November 2022

Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ist in Deutschland regional sehr unterschiedlich organisiert. So erfolgt sie in den meisten ostdeutschen Bundesländern vorwiegend in Horten, die der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet sind, wohingegen diese Funktionen in Nordrhein-Westfalen von den offenen Ganztagsschulen übernommen werden.

In einigen westdeutschen Bundesländern, wie Hessen, existieren sogar mehrere verschieden ausgestaltete Betreuungsinfrastrukturen für Grundschulkinder gleichzeitig. Auch ist der Ausbaustand insgesamt sehr unterschiedlich. So verfügen Hamburg und die ostdeutschen Bundesländer über genügend Betreuungsplätze, um in der Regel flächendeckend für alle Grundschulkinder Ganztagsangebote machen zu können, während in Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg noch große Lücken bestehen. Dabei haben die Eltern in Hamburg einen landesrechtlichen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder im Grundschulalter an fünf Tagen in der Woche von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr und die Horte in den ostdeutschen Ländern haben in der Regel ebenfalls lange Öffnungszeiten. Hingegen müssen die Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein nur an drei Tagen in der Woche Angebote im Umfang von sieben Stunden machen und das niedersächsische Schulgesetz sieht anstatt einer Mindest- eine Höchstgrenze von acht Stunden am Tag vor. Hier, wie auch in einigen anderen westdeutschen Bundesländern, wird es auch notwendig sein, die Angebotszeiten der Betreuungsinfrastrukturen anzupassen, um den zukünftigen Rechtsanspruch auf acht Stunden Kinderbetreuung pro Tag zu erfüllen.

Betrachtet man die finanzielle Belastung der Familien durch die Ganztagsbetreuung, sticht Mecklenburg-Vorpommern mit einer vollständigen Gebührenfreiheit bei gleichzeitig relativ langen Angebotszeiten heraus. Diese findet sich zwar auch in Berlin, gilt dort aber nur für die ersten beiden Jahrgangsstufen. Hingegen werden für den Besuch der offenen Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen teilweise substanzielle Elternbeiträge erhoben. So liegt der Gebührensatz bei einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro in Mönchengladbach etwa bei 195,00 Euro im Monat . In einigen Fällen, wie bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung und den Horten in Baden-Württemberg, ist die Gestaltung der Elternbeiträge den Trägern der Betreuungsangebote selbst überlassen, sodass sich selbst innerhalb einer Stadt oder Gemeinde kein einheitliches Bild ergibt. Teilweise gelten auch für die verschiedenen Betreuungsarrangements sehr unterschiedliche Regeln. Etwa sind in Bayern die Ganztagsschulen grundsätzlich kostenfrei, wohingegen für die quantitativ nahezu gleichbedeutende Betreuung in den Horten Gebühren erhoben werden. Dies stellt eine substanzielle Ungleichbehandlung dar, die nur dann unproblematisch ist, wenn die Familien frei zwischen den verschiedenen Alternativen wählen können, was vielfach aufgrund eines insgesamt noch zu geringen Gesamtangebots nicht der Fall sein dürfte. Sowohl vor diesem Hintergrund als auch mit Blick auf die potenzielle Bedeutung der Nachmittagsangebote für die Teilhabechancen vieler Grundschulkinder wäre es in der Regel sinnvoll, zumindest eine Kernzeit grundsätzlich beitragsfrei zu stellen. Als Beispiel kann hier Hamburg dienen, wo dies in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr der Fall ist und für die Randzeiten und Ferien einkommensabhängige Gebühren erhoben werden.

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