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Tobias Hentze / Björn Kauder IW-Report Nr. 54 19. Oktober 2023 Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung: Haushaltsgesetz 2024 des Landes Nordrhein-Westfalen

Über dem Haushaltsentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung für das Jahr 2024 schwebt die Schuldenbremse.

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Haushaltsgesetz 2024 des Landes Nordrhein-Westfalen
Tobias Hentze / Björn Kauder IW-Report Nr. 54 19. Oktober 2023

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung: Haushaltsgesetz 2024 des Landes Nordrhein-Westfalen

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Über dem Haushaltsentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung für das Jahr 2024 schwebt die Schuldenbremse.

Im Grunde kommt das Verbot der strukturellen Neuverschuldung auf Länderebene das erste Mal zum Tragen, nachdem die regulären Grenzen im Zeitraum von 2020 bis 2023 ausgesetzt waren. Dementsprechend hat die Landesregierung einen Entwurf des Haushalts vorgelegt, nach dem Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind. Dabei gibt es einige Auffälligkeiten:

  1. Die bereinigten Ausgaben liegen unter den bereinigten Einnahmen, da im Haushaltsjahr 2024 Schulden in Höhe von 3 Milliarden Euro getilgt werden sollen.
  2. Die Landesregierung verzichtet auf den Spielraum, den die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse für das kommende Jahr für die Nettokreditaufnahme vorsieht.
  3. Nach den Plänen der Landesregierung ist der Haushalt 2024 nur ausgeglichen, weil Globale Minderausgaben und Globale Mehreinnahmen eingestellt sind und ein Rückgriff auf die allgemeine Rücklage erfolgen soll. Insgesamt betrifft dies ein Volumen von knapp 3 Milliarden Euro, knapp 3 Prozent des Haushaltsvolumens.
  4. Die bereits deutlich gestiegenen Zinsausgaben setzen die Ausgabenseite weiter unter Druck, wenn auch nicht so stark wie beispielsweise auf Bundesebene.
  5. Zwar steigert die Landesregierung die Investitionsausgaben, allerdings ist das Niveau in NRW im Bundesländervergleich äußerst gering.
  6. Die Landesregierung sieht keine Zuführungen zum Pensionsfonds vor, was angesichts des demografischen Wandels fahrlässig ist.
  7. Die Rahmenbedingungen für private Investitionen sind in NRW weiterhin verbesserungswürdig. So weisen nur 14 der 396 Kommunen in NRW einen Gewerbesteuerhebesatz von weniger als 400 Prozent auf. Bei der Grunderwerbsteuer rangiert das Land mit an der Spitze.
  8. Die Schuldenstandsquote liegt trotz der vergangenen Krisenjahre bereits wieder unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts wirkt als Treiber dieser Entwicklung. Die Landesregierung sollte präzisieren, welches Schuldenniveau sie anstrebt, um nachhaltige und generationengerechte Staatsfinanzen sicherzustellen.
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Haushaltsgesetz 2024 des Landes Nordrhein-Westfalen
Tobias Hentze / Björn Kauder IW-Report Nr. 54 19. Oktober 2023

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung: Haushaltsgesetz 2024 des Landes Nordrhein-Westfalen

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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