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Martin Beznoska / Tobias Hentze / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen IW-Policy Paper Nr. 6 3. Juli 2023 Auswirkungen der Entlastungspakete in der Energiepreiskrise

Auf die Energiepreiskrise, die bereits Ende des Jahres 2021 begann und durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verschärft wurde, hat die Bundesregierung mit 28 Maßnahmen in drei Entlastungspaketen reagiert, die insgesamt für den Zeitraum von 2022 bis 2024 einen Umfang von knapp 240 Milliarden Euro aufweisen.

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Auswirkungen der Entlastungspakete in der Energiepreiskrise
Martin Beznoska / Tobias Hentze / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen IW-Policy Paper Nr. 6 3. Juli 2023

Auswirkungen der Entlastungspakete in der Energiepreiskrise

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Auf die Energiepreiskrise, die bereits Ende des Jahres 2021 begann und durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verschärft wurde, hat die Bundesregierung mit 28 Maßnahmen in drei Entlastungspaketen reagiert, die insgesamt für den Zeitraum von 2022 bis 2024 einen Umfang von knapp 240 Milliarden Euro aufweisen.

Zu den fiskalisch bedeutsamen Instrumenten zählen die Preisbremsen für Strom und Gas, der Ausgleich der kalten Progression, der Wegfall der EEG-Umlage sowie die Energiepreispauschale. Hinzu kommt die von den Arbeitgebern finanzierte Inflationsausgleichsprämie, bei der der Staat auf Steuern und Sozialabgaben verzichtet.

In Summe gelingt es der Politik durch die Hilfspakete die inflationsbedingten Belastungen für die Privathaushalte substanziell abzufedern, wie eine Analyse der Belastungen und Entlastungen für verschiedene Haushaltstypen und Einkommensklassen zeigt. Teilweise übersteigen die Entlastungen sogar die Belastungen. Ein vollständiger Ausgleich gelang beispielsweise für Familien im niedrigen Einkommensbereich, die wohngeldberechtigt sind und somit von den höheren Leistungen der Wohngeld-Plus Reform zum 1. Januar 2023 profitieren. Für viele andere Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen können die Belastungen vollständig ausgeglichen werden, sofern sie die staatlich subventionierte Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber erhalten.

Gemessen am jeweiligen Nettoeinkommen fallen die inflationsbedingten Belastungen für Haushalte mit geringem Einkommen größer aus als für Haushalte mit höherem Einkommen, da sie einen größeren Anteil ihres Konsums für besonders stark von der Inflation betroffene Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs aufwenden müssen. Hierzu zählen vor allem Ausgaben für Energie und Nahrungsmittel. Gleichzeitig sind die Entlastungspakete so konzipiert, dass relativ betrachtet Haushalte mit geringem Einkommen stärker von den Maßnahmen profitieren.

Trotz dieser Staffelung weisen die Entlastungspakete Schwächen auf. Da durch die steigenden Energieimportpreise ein größerer Anteil des erwirtschafteten Einkommens ins Ausland geflossen ist, bedeutet die Energiepreiskrise für Deutschland einen Wohlfahrtsverlust: Deutschland ist ärmer geworden. Ein weitestgehender Ausgleich der Belastungen für weite Bevölkerungsgruppen sollte aufgrund des immensen Finanzbedarfs daher nicht Ziel der Politik sein. Während eine vollständige Kompensation der aus der Energiepreiskrise resultierenden Belastungen für bedürftige Haushalte angezeigt ist, könnten Haushalte mit höherem Einkommen diese weitgehend aus eigener Kraft stemmen. Von daher ist der Umfang der Entlastungspakete kritisch zu bewerten. Hohe staatliche Kompensationen der krisenbedingten Belastungen auch in höheren Einkommensbereichen sprechen für eine mangelnde Zielgenauigkeit vieler Maßnahmen. Hohe Streu- und Mitnahmeeffekte sind die Folge.

Die Politik sollte daher zukünftig mit ihren Kriseninstrumenten vornehmlich bedürftige Haushalte unterstützen. Denn letztlich müssen die Entlastungspakete von der Gemeinschaft der Steuerzahler erwirtschaftet werden. Entlastungspakete nach dem Gießkannen-Prinzip verengen den fiskalischen Spielraum in anderen Politikfeldern oder verschieben Lasten in die Zukunft.

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Martin Beznoska / Tobias Hentze / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen IW-Policy Paper Nr. 6 3. Juli 2023

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