Mit Digitalisierung und der Vernetzung von Leistungen, Produkten, Kunden und Märkten werden Daten zu einer Schlüsselressource. Aus rechtlicher Perspektive rücken daher der Zugang zu Daten und die vertragliche Möglichkeit seiner Gewährung immer mehr in den Vordergrund. Erste Ansätze eines Datenvertragsrechts lassen sich bereits erkennen.
Die Lizenzierung von nicht-personenbezogenen Daten
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Mit Digitalisierung und der Vernetzung von Leistungen, Produkten, Kunden und Märkten werden Daten zu einer Schlüsselressource. Aus rechtlicher Perspektive rücken daher der Zugang zu Daten und die vertragliche Möglichkeit seiner Gewährung immer mehr in den Vordergrund. Erste Ansätze eines Datenvertragsrechts lassen sich bereits erkennen.
Für die Lizenzierung nicht-personenbezogener Daten stehen unterschiedliche Vertragstypen zur Verfügung, Orientierung bieten zudem die bereits erprobten Know-How-Verträge. Auch aus ökonomischer Perspektive ist der Zugang zu Daten entscheidend. Dieser bedingt nicht nur Dateninteroperabilität, sondern auch einheitliche, wenngleich sektorspezifische Standards. Neben den gesetzlichen Zugangsrechten haben individualvertragliche Ansätze besondere Bedeutung. Datenmusterverträge und Vertragsgeneratoren können dabei die Transaktionskosten senken.
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