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Holger Schäfer IW-Report Nr. 63 4. Dezember 2020 Stellungnahme im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages: Crowdwork

Die in den Anträgen 19/16886 und 19/22122 formulierten Vorschläge zur Regulierung von Plattformarbeit sind nicht zielführend. Schon den Begründungen fehlt es an einer tragfähigen empirischen Basis. Es ist unzureichend dargelegt, welche konkreten Problemlagen welche gesellschaftliche Bedeutung erlangen.

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Holger Schäfer IW-Report Nr. 63 4. Dezember 2020

Stellungnahme im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages: Crowdwork

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die in den Anträgen 19/16886 und 19/22122 formulierten Vorschläge zur Regulierung von Plattformarbeit sind nicht zielführend. Schon den Begründungen fehlt es an einer tragfähigen empirischen Basis. Es ist unzureichend dargelegt, welche konkreten Problemlagen welche gesellschaftliche Bedeutung erlangen.

Zwar wird eine steigende Bedeutung des Phänomens vermutet, ein empirischer Beleg für diese Vermutung steht aber noch aus. Unzureichend berücksichtigt scheint, dass es aus Sicht der Betriebe Vorbehalte geben kann, die einer weiten Verbreitung von Plattformarbeit entgegenstehen (Stettes, 2017; Erdsiek et al., 2018).

In den Anträgen ist zudem unzureichend dargelegt, dass und in welcher Weise die Maßnahmen zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage von Nutzern von Plattformen führen können. Im Gegenteil, einige der Regulierungen wären geeignet, den Betroffenen ihre selbst gewählte Form der Erwerbstätigkeit unmöglich zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Plattformen unter den skizzierten Bedingungen nicht erfolgreich agieren können. Die gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsgewinne, die durch transparente und effiziente Märkte entstehen, könnten verloren gehen.

Zu befürworten ist allein die Forderung nach der Schaffung einer systematischen Datenbasis, die Aufschluss über Umfang und Struktur von Plattformarbeit geben kann. Dies würde es ermöglichen, künftig vor der Formulierung umfassender Regulierungsvorschläge die empirische Relevanz vieler bisher nur vermuteten Zusammenhänge und Entwicklungen zu prüfen. Zudem wäre dies eine Voraussetzung für die ex-ante Abschätzung möglicher Effekte und eine ex-post-Evaluation gesetzgeberischer Maßnahmen.

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Holger Schäfer IW-Report Nr. 63 4. Dezember 2020

Holger Schäer: Crowdwork – Stellungnahme im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu den Anträgen Drucksache 19/16886 und Drucksache 19/22122

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