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Jochen Pimpertz Gutachten 17. Mai 2016 Reform der Alterssicherung: Populäre Thesen, empirische Befunde und normative Ableitungen

Mit dem Absinken des Sicherungsniveaus in der Gesetzlichen Rentenversicherung wächst die Sorge vor einer massenhaften Armutsgefährdung im Alter. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat vor diesem Hintergrund im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) untersucht, ob diese Sorge berechtigt ist und welche Konsequenzen aus der Forderung erwachsen, über ein konstantes oder höheres Sicherungsniveau vor Altersarmut zu schützen.

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Populäre Thesen, empirische Befunde und normative Ableitungen
Jochen Pimpertz Gutachten 17. Mai 2016

Reform der Alterssicherung: Populäre Thesen, empirische Befunde und normative Ableitungen

Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mit dem Absinken des Sicherungsniveaus in der Gesetzlichen Rentenversicherung wächst die Sorge vor einer massenhaften Armutsgefährdung im Alter. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat vor diesem Hintergrund im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) untersucht, ob diese Sorge berechtigt ist und welche Konsequenzen aus der Forderung erwachsen, über ein konstantes oder höheres Sicherungsniveau vor Altersarmut zu schützen.

Ein Rückschluss von der Verteilung der gesetzlichen Renten auf eine Armutsgefährdung im Alter ist bereits aus systematischen Gründen unzulässig, erfordert eine Messung von Einkommensarmut doch zwingend die Einbeziehung weiterer Einkommensquellen im Haushaltskontext. Aber auch die im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung beschriebene Entwicklung des Sicherungsniveaus von derzeit 47,5 Prozent vor Steuern auf 44,6 Prozent im Jahr 2029 weist konzeptionelle Schwächen auf. Denn die Berechnung beruht auf der Fiktion einer Standardrentnerbiografie und reflektiert nicht die mit der Anhebung der Regelaltersgrenze intendierten Verhaltensänderungen. Modelliert man für den Standardrentnerfall im Jahr 2029 eine entsprechend um zwei Jahre verlängerte Beitragszeit, kann die ursprünglich prognostizierte Versorgungslücke bereits innerhalb des Systems zu zwei Dritteln geschlossen werden.

Die Kehrseite der Medaille: Weisen künftige Rentnerkohorten tatsächlich längere Erwerbsbiografien und eine höhere Erwerbsbeteiligung auf, belastet das künftige Beitragszahler in der umlagefinanzierten Rentenversicherung. Wenn das Sicherungsniveau nicht weiter als bislang geplant absinken und die gesetzliche Obergrenze für den Beitragssatzanstieg eingehalten werden sollen, kann nur eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze für Stabilität im gesetzlichen System sorgen. Einige Indizien weisen darauf hin, dass sich nicht nur der Renteneintritt in ein höheres Alter verlagert, sondern dass die jeweils jüngeren Kohorten auch tatsächlich auf eine zunehmend längere Beitragszeit zurückblicken können.

Dennoch wird von einigen Stimmen gefordert, über ein höheres oder zumindest gleichbleibendes Versorgungsniveau Armutsprävention zu betreiben. Dies entpuppt sich aber als Irrweg: Bei einem Sicherungsniveau vor Steuern von dauerhaft 47,5 Prozent übertreffen die jährlichen Aus-gaben die bislang von der Bundesregierung unterstellte Entwicklung im Jahr 2029 um 28 Milliarden Euro. Bei einem höheren Sicherungsniveau von 50 Prozent sind dann sogar 52 Milliarden Euro mehr zu schultern als ursprünglich erwartet. Die gesetzliche Obergrenze für den Beitragssatzanstieg wird in diesem Szenario voraussichtlich ab dem Jahr 2024 übertroffen, bis zum Ende des Jahrzehnts droht sogar ein Beitragssatz von 25 Prozent.

Dabei schützt eine allgemeine Anhebung des Sicherungsniveaus nicht einmal zuverlässig vor Altersarmut, provoziert aber umfangreiche Mitnahmeeffekte. Dieser Einwand gilt auch für partielle Eingriffe wie den Varianten einer Lebensleistungsrente, mit der die gesetzliche Versorgung für Geringverdiener aufgebessert werden soll. Hier greift nicht nur der grundsätzliche Einwand, dass der Haushaltskontext für das Armutsrisiko ausschlaggebend ist. Es drohen auch Mitnahmeeffekte, weil die Gesetzliche Rentenversicherung nicht zu unterscheiden vermag, ob eine niedrige gesetzliche Rente auf eine gering entlohnte Vollzeit- oder eine (freiwillige) Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen ist.

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Populäre Thesen, empirische Befunde und normative Ableitungen
Jochen Pimpertz Gutachten 17. Mai 2016

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