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Arbeitszeitpolitik
Foto: iStockArbeitszeit ist die Zeit, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vertraglich zur Verfügung stehen muss. Dabei sind in der Arbeitszeitpolitik gewisse Höchstgrenzen einzuhalten, die das Arbeitszeitgesetz vorschreibt.
Das Arbeitszeitgesetz gibt vor, dass die werktägliche Arbeitszeit weniger als acht Stunden betragen muss. Nur phasenweise kann diese auf zehn Stunden erhöht werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Auch die Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt: Nach Ende der Arbeit ist eine elfstündige Pause Pflicht. Die starren Vorgaben nehmen Arbeitnehmern und Unternehmen die nötige und von beiden Seiten gewünschte Flexibilität. Stillschweigende Regelverstöße signalisieren Handlungsbedarf, betriebliche Praxis und gesetzliche Rahmenregelung zum Wohle von Beschäftigten und Betrieben zu versöhnen.
Die Corona-Krise zeigt wie im Brennglas: mobiles Arbeiten, Homeoffice haben sich als räumlich und zeitlich flexible Arbeitsformen etabliert. Sie erfordern ein hohes Maß an Autonomie über die Arbeitszeitgestaltung. Gelegentlich nachmittags die Arbeit ruhen zu lassen und dafür abends noch einmal zu arbeiten, liegt in der Regel im Interesse des Arbeitsnehmers.
Eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes soll nicht den Weg ebnen für eine Verlängerung der Arbeitszeit. Vielmehr geht es darum, den Tarifpartnern größere Spielräume zu lassen, die Arbeitszeit nach den Erfordernissen im Betrieb, aber auch nach den Wünschen der Arbeitnehmer flexibel zu gestalten. Ein erster Schritt wäre es, die zulässige Höchstarbeitszeit für eine Woche, statt für einen Tag festzulegen.