Die Forderung nach einer Regulierung von Befristungsmöglichkeiten ist ökonomisch schlecht begründet. Weder kann ein durchgehender Trend einer steigenden Bedeutung befristeter Beschäftigung festgestellt werden, noch gelingt der Nachweis, dass befristet Beschäftigte zu den besonders benachteiligten Arbeitnehmern gehören und aus diesem Grunde besonders schützenswert seien. Zwar sind befristet Beschäftigte sozial schlechter gestellt als unbefristet Beschäftigte, doch schneiden sie weit besser ab als Arbeitslose. Der Schritt aus Arbeitslosigkeit in befristete Beschäftigung ist mithin in den meisten Fällen mit einem sozialen Aufstieg verbunden. Trotz anders lautender Behauptungen gibt es keine eindeutigen Befunde hinsichtlich der Wirkung von Regulierungs- oder Deregulierungsschritten befristeter Beschäftigung in der Vergangenheit. Die These, dass Deregulierungen keine positiven Effekte erbracht hätten, ist somit nicht zu halten und taugt nicht als Begründung einer Re-Regulierung. Letztlich erscheint ohnehin fraglich, ob sich ein Verlangen nach Regulierung lediglich auf die vermeintlich fehlenden positiven Effekte eine Deregulierung stützen kann. Vielmehr tragen diejenigen, die einer Regulierung das Wort reden, die Beweislast für die positiven Effekte der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Stellungnahme im Bundestag zu befristeter Beschäftigung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Der Arbeitsmarkt in Deutschland
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iwd
Niedriglöhne: Hartz IV sorgt nicht für Niedriglohnanstieg
92 Prozent der Friseure erhalten in Deutschland den Niedriglohn – das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor. Branchenübergreifend erhalten demnach 18,8 Prozent der Vollzeitbeschäftigten Niedriglöhne. Allerdings ist die ...
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