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Strompreis Umwelt-Service 10. Februar 2014 Staatlicher Anteil wächst

Seit der Marktöffnung der Stromversorgung im Jahr 1998 sollen sich die Preise für Strom eigentlich im Wettbewerb bilden. Tatsächlich aber steigt der Anteil der staatlichen Preisbestandteile seit Jahren an. Ab 2014 zahlen die privaten Stromverbraucher jährlich über 30 Milliarden Euro für Steuern, Abgaben und Umlagen. Damit erreicht der staatliche Anteil am Haushaltsstrompreis mit 51,7 Prozent einen neuen Höchststand. Zur traditionellen Konzessionsabgabe und zur Mehrwertsteuer kamen die Stromsteuer, die EEG-Umlage und der KWK-Aufschlag hinzu. Zuletzt wurde außerdem noch eine Haftungsumlage für Offshore-Windkraftanlagen eingeführt und eine Umlage, die die Netzbetreiber für die Befreiung bestimmter Unternehmen von den Netzentgelten entschädigt. Mit solchen Elementen wird der Wettbewerb bei der Bildung des Strompreises immer weiter verdrängt.

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Staatlicher Anteil wächst
Strompreis Umwelt-Service 10. Februar 2014

Staatlicher Anteil wächst

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Seit der Marktöffnung der Stromversorgung im Jahr 1998 sollen sich die Preise für Strom eigentlich im Wettbewerb bilden. Tatsächlich aber steigt der Anteil der staatlichen Preisbestandteile seit Jahren an. Ab 2014 zahlen die privaten Stromverbraucher jährlich über 30 Milliarden Euro für Steuern, Abgaben und Umlagen. Damit erreicht der staatliche Anteil am Haushaltsstrompreis mit 51,7 Prozent einen neuen Höchststand. Zur traditionellen Konzessionsabgabe und zur Mehrwertsteuer kamen die Stromsteuer, die EEG-Umlage und der KWK-Aufschlag hinzu. Zuletzt wurde außerdem noch eine Haftungsumlage für Offshore-Windkraftanlagen eingeführt und eine Umlage, die die Netzbetreiber für die Befreiung bestimmter Unternehmen von den Netzentgelten entschädigt. Mit solchen Elementen wird der Wettbewerb bei der Bildung des Strompreises immer weiter verdrängt.

Ohne eine grundlegende Strukturreform des gesamten Strommarkts könnte der Staatsanteil am Strompreis bis 2018 sogar auf bis zu 56 Prozent ansteigen, wie eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag der Initiative neue soziale Marktwirtschaft zeigt. Der wesentliche Preistreiber ist dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Im Jahr 2014 werden bereits 19,4 Milliarden Euro für die Förderung von Sonne, Wind und Biomasse ausgegeben. Je nach Szenario kann sich diese Summe bis 2018 auf über 31 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen.

Im Jahr 2018 könnte unter Annahme eines Hochpreisszenarios beispielsweise die EEG-Kernumlage auf bis zu 8,1 Cent pro Kilowattstunde steigen. Selbst wenn die Marktpreise für Strom – also Börsenpreis, Vertriebskosten und Netzentgelte – konstant bleiben, könnte der Endkundenpreis für Haushalte bis 2018 in einem solchen Szenario um 13 Prozent zulegen. Bei Industrieunternehmen, die nicht von Ausnahmeregelungen profitieren, stiege der Strompreis sogar um über 19 Prozent an. Auch im günstigsten Fall, die Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien verlangsamt sich und gleichzeitig sinken die Kosten der Ökostromproduktion schnell, stiege der Subventionsbedarf durch das EEG immer noch um rund 3 Milliarden Euro.

Ein sinkender Staatsanteil im Strompreis kann also auch bei moderaten Entwicklungen der aktuellen Umlagen und Abgaben nicht erwartet werden. Um zumindest den Kostenanstieg zu begrenzen, muss mehr Effizienz und Wettbewerb in das EEG gebracht werden. Langfristig jedoch ist die deutsche Stromversorgung grundlegend neu auszurichten und ein Ausstiegsszenario für die Förderung bestimmter Erzeugungstechnologien zu entwickeln. 15 Jahre nach der Liberalisierung des deutschen Strommarktes sind solche Garantieeinkommen auf Dauer nicht haltbar.

Zu einer stärker wettbewerblich ausgestalteten Marktordnung gehört auch, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen an Vermarktungs- und Erlösrisiken beteiligt werden, beispielsweise durch die Bindung der Zahlungsströme an Knappheitssignale am Strommarkt. So würden erneuerbare Energien zunehmend auch in den Wettbewerb untereinander und mit anderen Technologien treten müssen. Im Koalitionsvertrag werden dazu Schlagworte wie „Direktvermarktung“, „Marktprämien“ und „Auktionierung“ genannt. Solche Ideen sollten möglichst schnell realisiert werden, um die Kostendynamik der Energiewende für Privathaushalte und Unternehmen zu bremsen. Darüber hinaus wäre eine haushaltsabhängige Finanzierung des EEG erforderlich, die die Risiken der Förderung nicht weiterhin in unkontrollierter Dynamik auf die Stromverbraucher überwälzt.

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