1. Home
  2. Studien
  3. Rücknahmepflicht für Herd und Handy
Elektroschrott Umwelt-Service 9. Mai 2006 Rücknahmepflicht für Herd und Handy

Seit dem 24. März gilt eine Rücknahme- und Verwertungspflicht der Hersteller für alle handelsüblichen Elek-trogeräte. Verbraucher müssen neben Haushaltsgroßgeräten und Unterhaltungselektronik auch Kleingeräte bei kommunalen Sammelstellen zurückgeben. Ausgemusterte Geräte wie Toaster, Rasierapparate oder Handys dürfen nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden.

PDF herunterladen
Rücknahmepflicht für Herd und Handy
Elektroschrott Umwelt-Service 9. Mai 2006

Rücknahmepflicht für Herd und Handy

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Seit dem 24. März gilt eine Rücknahme- und Verwertungspflicht der Hersteller für alle handelsüblichen Elek-trogeräte. Verbraucher müssen neben Haushaltsgroßgeräten und Unterhaltungselektronik auch Kleingeräte bei kommunalen Sammelstellen zurückgeben. Ausgemusterte Geräte wie Toaster, Rasierapparate oder Handys dürfen nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Die Rückgabe ist für die privaten Haushalte zurzeit kostenlos. Diese neue Regelung ergibt sich aus dem „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG). Damit werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt: die europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE – Waste of Electrical and Electronic Equipment) sowie die Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS – Restriction of Hazardous Substances). Obwohl das neue ElektroG im März 2005 in Kraft getreten ist, wurde die Rücknahmepflicht seitens des deutschen Gesetzgebers durch Übergangsvorschriften bis heute verschoben. Die betroffenen Hersteller und Importeure mussten sich bisher nur beim „Elektro-Altgeräte-Register“ (EAR) registrieren lassen. Die Stiftung EAR wurde bereits im Jahre 2004 durch 30 namhafte Hersteller gegründet. Sie ist unter anderem für Registrierung, Mengenerfassung und Abholkoordination zuständig.

Das Bundesumweltministerium sowie die betroffenen Verbände gehen davon aus, dass in Deutschland jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte anfallen werden. Von privaten Haushalten werden nach Schätzungen der Elektro- und Elektronikindustrie rund 1,1 Millionen Tonnen zurückgebracht. Diese Menge umfasst sowohl die über die Kommunen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) als auch die über freiwillige Rücknahmeangebote der Hersteller zurückgegebenen Geräte. Von der Gesamtmenge sind fast 73 Prozent (800.000 Tonnen) Großgeräte und nur 10 Prozent (110.000 Tonnen) privat genutzte IT- und Telekommunikationsgeräte. Weitere 10 Prozent entfallen auf alte Unterhaltungselektronik. Kleingeräte machen nur 5 Prozent der erwarteten Menge aus.

Aber auch vor In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes sind die Elektrogeräte nicht einfach auf der Müllhalde gelandet. Das Gros der Haushaltsgroß-, IT- und Telekommunikations- sowie Unterhaltungselektronikgeräte wurde auch ohne Rücknahme- und Verwertungsverpflichtung gesammelt und verwertet. Und selbst mit dem neuen Rückführungssystem ist eine vollständige Sammlung nicht garantiert. So ist beispielsweise fraglich, ob tatsächlich alle Haushaltskleingeräte wie elektrische Zahnbürsten und defekte Handys im Sinne des Gesetzes eingesammelt und verwertet oder ob sie nicht im Hausmüll landen.

Kosten und Nutzen der Einsammlung von Elektroschrott sind nicht unumstritten. So stellt sich die Frage, wie gut die abgegebenen Altgeräte angesichts neuer Produktentwicklungen (z.B. Flachbildschirme statt Röhrengeräte) tatsächlich für die Verwertung geeignet sind. Auf der Kostenseite ist insbesondere die Privatwirtschaft betroffen. Obwohl die Unternehmen die anfallenden Zusatzkosten nicht vollständig auf die Kunden überwälzen können, ist eine Preiserhöhung für neue Produkte angesichts der hohen Logistik-, Organisations- und Verwertungskosten nicht auszuschließen. Insgesamt werden nach Schätzungen der Branche für die bundesweite Abholung von Altgeräten bei den Kommunen und für die Entsorgung jährlich Kosten in Höhe von 350 bis 500 Millionen Euro entstehen. Hinzu kommen Kosten, die bei den Kommunen anfallen, beispielsweise für die Einrichtung von Sammelstellen.

Giesberts, Ludger / Hilf, Juliane, 2006, ElektroGElektro- und ElektronikgerätegesetzKommentar, ISBN 3406526403

www.bmu.de

www.stiftung-ear.de

www.zvei.org

www.bitkom.org

PDF herunterladen
Rücknahmepflicht für Herd und Handy
Elektroschrott Umwelt-Service 9. Mai 2006

Rücknahmepflicht für Herd und Handy

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Bedauern überwiegt
Umweltgesetzbuch Umwelt-Service 10. Mai 2009

Bedauern überwiegt

Das Anfang Februar 2009 gescheiterte Projekt eines Umweltgesetzbuchs sollte das zersplitterte Umweltrecht in Deutschland in einem Gesetz zusammenführen. Es sollte die Unterschiede in den Genehmigungsverfahren der Länder einebnen und das deutsche Umweltrecht ...

IW

Artikel lesen
Klimawandel Umwelt-Service 9. Mai 2010

Betroffenheit der Wirtschaft

Klimaveränderungen haben direkte und indirekte Folgen, die auf Unternehmensebene in unterschiedlicher Art und Weise wirksam werden. Die Analyse der Betroffenheitssituation erfordert die Berücksichtigung mehrerer Einflussfaktoren.

IW

Inhaltselement mit der ID 8880