Vom Anspruch zur Zugangsgerechtigkeit

„Recht auf Arbeit“
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Vom Anspruch zur Zugangsgerechtigkeit
Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Während es in der Verfassung der DDR als Grundrecht festgeschrieben wurde, verzichtet das deutsche Grundgesetz bis heute auf einen entsprechenden Passus. Die Idee eines Rechts auf Arbeit wurde und wird bis heute gerade aus liberaler Perspektive mit sozialistischem Gedankengut verbunden und stößt daher häufig auf Ablehnung. Mittels der Sozialen Marktwirtschaft glaubten die Gründungsväter der Bundesrepublik zudem, den Grundgedanken eines Rechts auf Arbeit auch ohne expliziten Rechtsanspruch erfüllen zu können. Durch die Soziale Marktwirtschaft versprachen sie sich Vollbeschäftigung. Der freie Markt sollte für die effiziente Nutzung aller Ressourcen sorgen: Auf einem funktionierenden Markt gibt es keine Ressourcenverschwendung. Daraus folgt, dass niemand, der arbeiten will, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz leer ausgeht. Im Gegensatz zu einer Planwirtschaft kann er sich diesen Arbeitsplatz sogar frei aussuchen. So lautete das Versprechen der liberalen Ökonomen.

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