Wohngeld erhalten alle Haushalte mit einem sehr niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung. Seit der letzten Reform im Jahr 2009 haben sich die Bedingungen auf den Mietmärkten stark verändert, so dass eine Anhebung der Leistungen dringend erforderlich ist. Eine Erhöhung des Wohngeldes braucht es auch, da die Hartz-IV-Regelsätze jedes Jahr angehoben werden und dadurch immer mehr Wohngeldempfänger in die Grundsicherung rutschen.
Notwendige Reform
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Wohngeld erhalten alle Haushalte mit einem sehr niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung. Seit der letzten Reform im Jahr 2009 haben sich die Bedingungen auf den Mietmärkten stark verändert, so dass eine Anhebung der Leistungen dringend erforderlich ist. Eine Erhöhung des Wohngeldes braucht es auch, da die Hartz-IV-Regelsätze jedes Jahr angehoben werden und dadurch immer mehr Wohngeldempfänger in die Grundsicherung rutschen.
Die stark gestiegenen Mieten in den Ballungszentren verlangen von der Politik Anpassungen ihrer wohnungspolitischen Instrumente. Hierunter fällt neben der sozialen Wohnraumförderung insbesondere das Wohngeld, welches als sogenannte Subjektförderung den Haushalten sehr zielgerichtet und effizient einen Zuschuss zur Miete gewährt. Auch Selbstnutzer erhalten beim Wohngeld einen Zuschuss für die Finanzierungsaufwendungen ihres Eigenheims. Das zuständige Bundesbauministerium bereitet aktuell die Gesetzesnovelle vor und stimmt sich mit den anderen Ressorts und Ländern über deren Inhalte ab. Die Reform soll im 2. Quartal 2015 in Kraft treten. Folgende Punkte sollten reformiert werden:
Erstes Ziel sollte die Stärkung des Wohngeldes sein, um die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes zu erhalten und den in der Vergangenheit gestiegenen Wohnkosten (inklusive Nebenkosten) Rechnung zu tragen. Hierdurch kann auch verhindert werden, dass immer weniger Personen Wohngeld erhalten (siehe Schaubild) und immer mehr Erwerbstätige neben ihrem Erwerbseinkommen Hartz-IV beantragen müssen. Diese sogenannten „Aufstocker“ verfügen oft über ein Einkommen, das den Grundsicherungsbedarf ohne Wohnkosten abdeckt. Daher sollten diese auch zukünftig Wohngeld empfangen und nicht Hartz-IV.Anhebung des Wohngeldes.
Zur Anpassung an die Mietentwicklungen sind die Höchstbeträge zu erhöhen und die Mietenstufen in den Kommunen neu festzusetzen. Hierdurch wird erreicht, dass nicht zu viele Haushalte mit ihrer Miete die zuschussfähigen Höchstbeträge überschreiten und dass die Mietenstufen die räumlich-strukturellen Mietunterschiede richtig abbilden.Anhebung der Miethöchstbeträge.
Im Jahr 2009 wurde nach einem sehr starken Anstieg der Heizölpreise die so genannte „Heizkostenpauschale“ eingeführt, jedoch im Zuge der Haushaltskonsolidierung bereits 2011 wieder abgeschafft. Für die Berücksichtigung der Heizkosten im Wohngeld spricht jedoch, dass die Heizkosten einen integrativen Bestandteil der Wohnkosten darstellen und das Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenem und familiengerechtem Wohnens dient. Daher sollte die Heizkostenpauschale wieder eingeführt werden, um die mittlerweile auf 1,56 Euro pro Quadratmeter und Monat* angestiegen Heizkosten angemessen zu bezuschussen.Wiedereinführung der Heizkostenpauschale.
Das Wohngeld sollte in regelmäßigen Abständen an die Einkommens- und Mietwicklung angepasst werden, z. B. alle vier Jahre. Eine feste Methode anhand eines Indexes hat sich beim Hartz-IV bewährt und würde dafür sorgen, dass die Wohngeldansprüche über die Zeit angemessen bleiben, ohne dass der Gesetzgeber eine Reform beschließen muss (zuletzt in den Jahren 1990, 2002 und 2009).Einführung einer regelmäßigen Indexierung.
* Mikrozensus 2010 und Fortschreibung mit Heizkostenentwicklung bis 2014.
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