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Helmut Klein IW-Trends Nr. 2 25. Juni 2011 Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschränkung
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Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschränkung
Helmut Klein IW-Trends Nr. 2 25. Juni 2011

Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschränkung

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Schulen in freier Trägerschaft verzeichnen eine anhaltend hohe Nachfrage und erweisen sich als genauso leistungsfähig wie staatliche Schulen – doch dies zu deutlich geringeren Kosten. In Teilen der Öffentlichkeit werden sie hingegen als „Reichenschulen“ angesehen, die die soziale Segregation fördern würden, weil sie für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs Schulgelder erheben. Doch die Notwendigkeit von Schulgebühren resultiert aus der systematischen Benachteiligung der Privatschulen durch die öffentliche Hand. Privatschulen haben zwar als anerkannte Ersatzschulen Anspruch auf eine staatliche Finanzhilfe, in nahezu allen Bundesländern liegen jedoch die von der öffentlichen Hand bereitgestellten schulartenspezifischen Förderbeträge je Schüler oft weit unter den Ausgaben, die von den Ländern für einen Schüler einer entsprechenden staatlichen Schule ausgegeben werden. Die über alle Schulformen gemittelte Differenz zwischen beiden Positionen beträgt zwischen 493 Euro pro Schüler in Brandenburg und 2.949 Euro pro Schüler in Baden-Württemberg. Die Privatschulen entlasten daher die Bildungsbudgets der Bundesländer um rund 1,2 Milliarden Euro. Überdies erfasst die staatliche Kostenrechnung – als Bemessungsgrundlage der Finanzhilfe – einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten nicht. Damit geraten Schulen in freier Trägerschaft in eine doppelte Finanzierungsklemme. Die öffentliche Hand wird hingegen sogar um insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro allein bei den allgemeinbildenden Schulen entlastet. Allerdings lassen die Länder die Wettbewerbseffekte, die sich durch eine realitätsgerechte Förderung von freien Schulträgern ergeben können.

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