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Luftreinhaltepolitik Umwelt-Service 8. August 2010 Neue Richtlinie über Industrieemissionen

Das Europäische Parlament hat am 7. Juli 2010 die neue Richtlinie zur Begrenzung von Industrieemissionen (IED) verabschiedet. Damit wurde ein über zwei Jahre andauernder Verhandlungsprozess zur Neuregelung der geltenden Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) beendet.

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Neue Richtlinie über Industrieemissionen
Luftreinhaltepolitik Umwelt-Service 8. August 2010

Neue Richtlinie über Industrieemissionen

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Das Europäische Parlament hat am 7. Juli 2010 die neue Richtlinie zur Begrenzung von Industrieemissionen (IED) verabschiedet. Damit wurde ein über zwei Jahre andauernder Verhandlungsprozess zur Neuregelung der geltenden Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) beendet.

Die IED-Richtline ersetzt und erweitert darüber hinaus die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen (LCP) sowie fünf weitere Industrieemissionen betreffende Richtlinien.Ziel der Neuregelung ist es, die Boden-, die Wasser- und insbesondere die Luftqualität weiter zu verbessern, indem die Möglichkeit zur Überschreitung bestehender Grenzwerte für Schadstoffe, wie Stickoxide (NOx) oder Schwefeldioxid (SO2), erheblich eingeschränkt werden. Die beklagten Vollzugsdefizite der bisherigen Regelungen sollen beseitigt und so die erhebliche Spannbreite industriell bedingter Emissionsintensitäten innerhalb der Europäischen Union (siehe Abbildung) verringert werden.Zwar wurde mit der IVU-Richtlinie bereits das Konzept der besten verfügbaren Technik (BVT) eingeführt und anspruchsvolle Emissionsniveaus festgelegt, die mit den wirksamsten - aber zu vertretbaren Kosten - zugänglichen Techniken erreichbar sind. Zum allgemeinen Standard konnten diese Grenzwerte allerdings bisher nicht erhoben werden.

Mit der neuen Richtlinie werden die sektorenspezifischen Referenzwerte, die in so genannten BVT-Merkblättern der Kommission dokumentiert sind, teilweise verschärft. Sie sind nun sämtlichen anlagen- oder standortspezifischen Faktoren voranzustellen, sofern der erzielbare ökologische Vorteil die erforderlichen Mittel rechtfertigt. Ausnahmen sind für jede Anlage ausführlich zu begründen, wobei fortan auch Anlagen mit einer Feuerwärmeleistung ab 20 statt bisher 50 Megawatt dem Geltungsbereich der Richtlinie unterliegen.Nach bisheriger Rechtslage waren die Mitgliedstaaten zwar angehalten, Neuanlagen nur bei Einhaltung der BVT-Bestimmungen zu genehmigen und umweltrelevante Altanlagen auf diese Standards zu überprüfen; jedoch wurden die europäischen Vorgaben nur in wenigen Mitgliedstaaten, wie Schweden, Österreich oder Deutschland, umgesetzt. Diese Länder weisen vergleichsweise niedrige industriell bedingte SO2- und NOx-Emissionen in Relation zur ihrer nationalen Wirtschaftsleistung auf und haben bereits in eine schadstoffarme Industrieproduktion investiert. Dass die europäischen Nachbarn schnell nachziehen, ist auch mit der neuen Richtlinie unwahrscheinlich. Denn verbindliche Grenzwerte für NOx und SO2 sollen erst ab 2016 gelten, für Großfeuerungsanlagen ist eine Übergangsfrist bis 2020 vorgesehen. Altanlagen, die noch maximal 17.500 Stunden laufen und vor 2024 stillgelegt werden, sind von den neuen Grenzwerten gar nicht betroffen. Dieses unter anderem von Großbritannien, Polen und der Slowakei erwirkte Zugeständnis zielt vor allem auf den Weiterbetrieb veralteter Kohlekraftwerke. Deutschland, Frankreich, und Österreich haben schon auf Emissionsreduktionen ihrer Industrien hingewirkt und drängten daher auf eine sehr viel striktere Einführung der BVT – zugunsten der Umwelt und Wettbewerbsgleichheit.Die formale Absegnung der neuen Direktive durch den Ministerrat gilt als sicher. Bevor zusätzliche und unzureichend evaluierte Ansätze erwogen werden, sollten die Wirkungen der neuen Regelungen abgewartet und Regelungen gegebenfalls weiter verschärft werden. Kritisch ist vor diesem Hintergrund vor allem die in der IED-Richtlinie enthaltene Möglichkeit zur Einführung eines Zertifikatehandels für NOx und SO2 zu sehen.www.europarl.europa.eu
www.euractiv.com

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