Weder die Entwicklung beim Verbreitungsgrad von Betriebsräten noch die erste empirische Evidenz zum Zusammenhang von verfasster betrieblicher Mitbestimmung und dem digitalen Wandel signalisiert jedoch einen Handlungsbedarf, das Betriebsverfassungsgesetz mit Blick sowohl auf die Reichweite als auch auf die Mitbestimmungsrechte auszuweiten. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen erlauben einem Betriebsrat in einem ausreichenden Maß, auf die Gestaltung der betrieblichen Arbeitswelt einzuwirken. Eine Ausweitung droht hingegen die gegenwärtig existierende Balance einer beidseitig sehr hohen Zufriedenheit der Geschäftsführungen und Betriebsräten mit der betrieblichen Zusammenarbeit zu gefährden. Das Gelingen der betrieblichen Sozialpartnerschaft in der Praxis hängt am Ende von der Akzeptanz beider Seiten ab.
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Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen und DIE LINKE Mitbestimmung 4.0
Am 2. November wurden in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE diskutiert, die eine deutliche Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung vorsehen.
- Oliver Stettes ·
- IW-Report Nr. 56 ·
- 3. November 2020
