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Hans-Peter Klös / Oliver Stettes IW-Report Nr. 26 26. Juni 2018 Stellungnahme für den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages: Befunde zu Betriebsräten und Betriebsratswahlen

Das Betriebsverfassungsgesetz ist eine der tragenden Säulen der Arbeitsmarktordnung in Deutschland, mit dem das Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen geregelt werden.

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Befunde zu Betriebsräten und Betriebsratswahlen
Hans-Peter Klös / Oliver Stettes IW-Report Nr. 26 26. Juni 2018

Stellungnahme für den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages: Befunde zu Betriebsräten und Betriebsratswahlen

IW-Report

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Das Betriebsverfassungsgesetz ist eine der tragenden Säulen der Arbeitsmarktordnung in Deutschland, mit dem das Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen geregelt werden.

Betriebliche Mitbestimmung wird hierzulande in der Regel mit der Interessenvertretung der Beschäftigten auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes gleichgesetzt. Die Bildung eines Betriebsrates ist ein gesetzlich abgesichertes Recht für Beschäftigte in Betrieben mit fünf und mehr Arbeitnehmern. Es bedarf folglich keiner Übereinkunft mit dem Arbeitgeber. Dass in den meisten Betrieben oder Unternehmen kein Betriebsrat besteht, ist darauf zurückzuführen, dass die Wahl eines Betriebsrates die Initiative der Beschäftigten voraussetzt. Im Jahr 2016 waren rund sechzig Prozent aller Beschäftigten in Betrieben tätig, in denen es eine Form von Mitarbeitervertretung gibt. Es liegen bisher keine empirischen Erkenntnisse vor, dass von der bisherigen Ausgestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes bremsende Effekte auf die Initiative von Beschäftigten ausgehen, einen Betriebsrat zu gründen.

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Befunde zu Betriebsräten und Betriebsratswahlen
Hans-Peter Klös / Oliver Stettes IW-Report Nr. 26 26. Juni 2018

Hans-Peter Klös / Oliver Stettes: Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen – Stellungnahme für den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages

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