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Hans-Peter Klös IW-Policy Paper Nr. 12 20. Juni 2021 Berufliche Weiterbildung in Deutschland: Status Quo und Weiterentwicklung

Eine an Breite gewinnende Grundsatzposition in der politischen Debatte zur Weiterbildung in Deutschland tritt für einen Systemwandel mit einem Weiterbildungsgesetz, erweiterten Rechts- und Freistellungsansprüchen auf Weiterbildung, einem Bildungsgrundeinkommen, Weiterbildungsfonds und der Einführung einer Arbeitsversicherung ein.

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Status Quo und Weiterentwicklung
Hans-Peter Klös IW-Policy Paper Nr. 12 20. Juni 2021

Berufliche Weiterbildung in Deutschland: Status Quo und Weiterentwicklung

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Eine an Breite gewinnende Grundsatzposition in der politischen Debatte zur Weiterbildung in Deutschland tritt für einen Systemwandel mit einem Weiterbildungsgesetz, erweiterten Rechts- und Freistellungsansprüchen auf Weiterbildung, einem Bildungsgrundeinkommen, Weiterbildungsfonds und der Einführung einer Arbeitsversicherung ein.

Demgegenüber betont die hier vertretene Position, dass die Ausgaben für berufliche Weiterbildung stark zugenommen haben, die Weiterbildungsförderung in Deutschland breit aufgestellt und durch die neuen Fördergesetze noch deutlich ausgebaut worden ist, systematische Förderlücken nicht zu erkennen sind und die Bedarfsorientierung in der Weiterbildung auch für Beschäftigte gestärkt worden ist.

Dennoch ist eine kritische Überprüfung der bestehenden und eine Erörterung neuer Instrumente aus zwei Gründen geboten: Zum einen kann bei sektoralen oder branchenbezogenen Transformationsprozessen, die auch maßgeblich durch politische Zielvorgaben beschleunigt werden, eine zusätzliche Unterstützung bei der betrieblichen und individuellen Weiterbildung mit Beitrags- bzw. Steuermitteln gerechtfertigt sein. Zum anderen führt der höhere öffentliche Finanzierungsanteil bei den Ausgaben für den Tertiärbereich zu einem Finanzierungsgefälle zulasten der beruflichen Qualifizierung, aus dem sich eine verstärkte öffentliche Förderung betrieblicher und berufsbezogener individueller Weiterbildung begründen lässt.

Daraus lassen sich folgende Empfehlungen ableiten: Am unteren Qualifikationsrand könnten durch eine evaluationsgesicherte Weiterentwicklung der bisherigen Bildungsprämie, deren Verzahnung mit einem Qualifizierungsbonus für Geringqualifizierte, eine Flexibilisierung des Verkürzungsgebots bei Umschulungen, die verstärkte Nutzung von Teilqualifikationen und eine deutliche Stärkung der arbeitsplatzbezogenen Grundbildung weitere Verbesserungen erzielt werden.

Im mittleren Qualifikationssegment sind eine Neubewertung der Nutzung von Zeitkonten für individuelle Weiterbildung, eine Revitalisierung des geförderten Bildungssparens, eine Prüfung von Grundelementen eines Weiterbildungs-BAföG, eine Verbesserung der Förderung für E-Learning-Angebote, die weitere Erleichterung von Teilzeitformaten in der Aus- und Fortbildung und auch eine Verbesserung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten sowohl auf der Beschäftigten- wie auf der Unternehmensseite ratsam.

Am oberen Qualifikationsrand sollten Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien weiter ausgebaut werden, informelles Lernen sollte bei der Kompetenzfeststellung angerechnet werden können, eine stärker lernortübergreifende, digitalisierte wissenschaftliche Weiterbildung durch Hochschulen vorangetrieben werden, und finanzielle Mittel sollten nachhaltig dafür eingesetzt werden, dass die Lehrenden an den Hochschulen die wichtigste Rolle bei der Einführung von digital angereicherten Lehr-, Lern- und Prüfungsformaten spielen können, insbesondere auch für KMU.

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