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Wido Geis IW-Kurzbericht Nr. 45 23. Juni 2017 Mütter kehren früher in den Job zurück

Zwischen 2006 und 2014 ist der Anteil der Mütter, die im zweiten Lebensjahr des Kindes arbeiten, von 34,6 Prozent auf 42,8 Prozent gestiegen, während der Anteil der im ersten Lebensjahr arbeitenden Mütter von 22,5 Prozent auf 8,5 Prozent gesunken ist. Damit hat das Elterngeld sein Ziel erreicht.

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Mütter kehren früher in den Job zurück
Wido Geis IW-Kurzbericht Nr. 45 23. Juni 2017

Mütter kehren früher in den Job zurück

IW-Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Zwischen 2006 und 2014 ist der Anteil der Mütter, die im zweiten Lebensjahr des Kindes arbeiten, von 34,6 Prozent auf 42,8 Prozent gestiegen, während der Anteil der im ersten Lebensjahr arbeitenden Mütter von 22,5 Prozent auf 8,5 Prozent gesunken ist. Damit hat das Elterngeld sein Ziel erreicht.

Das Elterngeld soll im ersten Jahr einen Schonraum für junge Familien zu schaffen und dann zusammen mit der besseren Betreuungsinfrastruktur den frühen Wiedereinstieg der Mütter in den Arbeitsmarkt zu fördern.

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Vor nunmehr zehn Jahren wurde am 1. Januar 2007 in Deutschland das Elterngeld eingeführt. Gegenüber dem zuvor gewährten Erziehungsgeld ergaben sich für die Familien vier maßgebliche Veränderungen. So haben alle Eltern Anspruch auf Elterngeld, während für das Erziehungsgeld Einkommenshöchstgrenzen galten. Zudem steigt die Höhe des Elterngeldes mit dem Einkommen, wobei es einen Mindestbetrag von 300 Euro und einen Höchstbetrag von 1800 Euro gibt und die Einkommensersatzrate mit zunehmendem Nettoeinkommen von 100 auf 65 Prozent sinkt. Ein dritter wesentlicher Unterschied gegenüber dem Erziehungsgeld ist, dass das Elterngeld regulär nur noch 12 Monate bzw. 14 Monate bei Alleinerziehenden oder Inanspruchnahme von Partnermonaten gewährt wird und nicht mehr zwei Jahre. Die Partnermonate, die einen Bonus darstellen, wenn beide Elternteile die Leistung in Anspruch nehmen, sind die vierte Veränderung.

Mit der Einführung des Elterngeldes wurden eine ganze Reihe politischer Ziele verfolgt. So sollte für die Familien nach der Geburt des Kindes ein Schonraum geschaffen werden, in dem sie sich ohne größere Einkommenseinbußen auf die neue Situation einstellen und stark den familiären Aufgaben widmen können. Gleichzeitig sollten die Mütter dafür gewonnen werden, nach dem Ende dieses Schonraums von 12 Monaten zeitnah wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren (BMFSFJ, 2008). Um dies möglich zu machen, wurde im Jahr 2007 zusätzlich der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für unter Dreijährige beschlossen. Zudem sollte das Elterngeld mit den Vätermonaten einen Anreiz für eine stärkere Beteiligung der Männer bei den familiären Aufgaben setzen.

Wie sich die Einführung des Elterngelds in Kombination mit dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für unter Dreijährige auf die Rückkehr der Mütter in den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat, lässt sich anhand der gängigen Arbeitsmarktstatistiken nicht ermitteln. Der Grund dafür ist, dass Eltern bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf Elternzeit haben, während der sie, auch wenn sie nicht arbeiten, als erwerbstätig gezählt werden. Dieses Problem lässt sich mit einer eigenen Mikrozensusauswertung lösen, da hier auch erfasst wird, ob Erwerbstätige zum Beobachtungszeitpunkt in Elternzeit waren.

Wie die Abbildung zeigt, ist die Aktivität der Mütter am Arbeitsmarkt im ersten Lebensjahr des Kindes seit der Einführung des Elterngelds deutlich gesunken. Waren 2006 noch 22,5 Prozent der Mütter mit Kindern im Alter unter einem Jahr erwerbstätig, ohne in Mutterschutz oder Elternzeit mit null Arbeitsstunden zu sein, traf dies 2014 nur noch auf 8,5 Prozent der Mütter zu. Der Schonraum zeigt also Wirkung.

Hingegen sind Mütter ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes heute deutlich stärker am Arbeitsmarkt aktiv. So stieg der Anteil der erwerbstätigen Frauen, die nicht in Elternzeit mit null Arbeitsstunden waren, im zweiten Lebensjahr des Kindes zwischen 2006 und 2014 von 34,6 Prozent auf 42,8 Prozent und im dritten Lebensjahr von 44,1 Prozent auf 57,6 Prozent. Auch wenn an dieser Stelle nicht geklärt werden kann, inwieweit diese Entwicklung tatsächlich dem Elterngeld und dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur zuzuschreiben ist, lässt sich doch sagen, dass Mütter heute deutlich früher wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren.

Betrachtet man die Väter, ist der Anteil der sich im ersten Lebensjahr des Kindes in Elternzeit befindlichen Männern von 0,5 Prozent im Jahr 2006 auf 3,9 Prozent 2014 angestiegen. Im zweiten Lebensjahr des Kindes war der Anteil auch 2014 mit 1,4 Prozent sehr gering (FDZ, Mikrozensus 2006, 2014; eigene Berechnungen). Zu diesen Zahlen ist anzumerken, dass viele Männer nur für einige Monate in Elternzeit gehen und nur entsprechend des Anteils der Elternzeit am Gesamtjahr erfasst sind. Nimmt man die Väterbeteiligung am Elterngeld für im Jahr 2014 geborene Kinder in den Blick, liegt der Wert mit 34,2 Prozent um den Faktor 10 höher. 2008 waren es noch nur 20,8 Prozent (BMFSFJ, 2017).

Dieser Anstieg lässt darauf schließen, dass sich das Rollenverständnis der Väter langsam tatsächlich verändert. Allerdings liegt die Bezugsdauer der Väter von im Jahr 2014 geborenen Kindern bei maximal zwei Monaten und bei 90 Prozent der Mütter zwischen 11 und 12 Monaten (Statistisches Bundesamt, 2016). Dies deutet darauf hin, dass die Väter in den meisten Familien nur die Bonusmonate, die bei Inanspruchnahme des Elterngelds durch beide Elternteile gewährt werden, mitnehmen, während die Mütter im ersten Lebensjahr des Kindes nach wie vor die Hauptlast bei den familiären Aufgaben tragen.

Das ElterngeldPlus

Zum 1. Januar 2015 wurde das Elterngeldgesetz nochmals maßgeblich überarbeitet. Seitdem haben die Eltern die Wahl zwischen dem regulären Elterngeld und dem sogenannten ElterngeldPlus. Das ElterngeldPlus entspricht in seiner Höhe der Hälfte des regulären Elterngelds und wird dafür doppelt so lange gewährt. Allerdings werden bei seiner Berechnung anders als beim regulären Elterngeld Erwerbseinkommen – während des Elterngeldbezugs ist eine Teilzeittätigkeit im Umfang von bis zu 30 Stunden möglich - nicht angerechnet. Bei hohen Erwerbseinkommen erfolgt nur eine Deckelung auf den Betrag des regulären Elterngelds. Dabei können Eltern den Bezug von Elterngeld und ElterngeldPlus auch kombinieren. So können sie etwa die ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes Elterngeld und die darauffolgenden zwölf Monate ElterngeldPlus beziehen.

Hintergrund der Einführung des ElterngeldPlus war, dass es mit dem regulären Elterngeld für die meisten Mütter finanziell unattraktiv wurde, bereits während des ersten Lebensjahres des Kindes in Teilzeit an den Arbeitsmarkt zurückzukehren, und dieser frühe Wiedereinstieg nicht behindert werden sollte. Allerdings kann das ElterngeldPlus nicht nur für diese Familien interessant sein. Es ermöglicht auch Paaren, die eine längere Auszeit der Mutter planen, ihre Einnahmen aus dem Elterngeld stärker zu verteilen. Nur die Verdopplung der Partnermonate ist rechtlich an das tatsächliche Vorliegen einer Teilzeittätigkeit gebunden.

Seit der Einführung des ElterngeldPlus ist sein Anteil an den laufenden Elterngeldbezügen kontinuierlich gestiegen. Zuletzt lag er im vierten Quartal 2016 mit 22,7 Prozent bei über einem Fünftel (Statisches Bundesamt, 2017). Der Anteil der Eltern, die irgendwann in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes ElterngeldPlus beziehen, dürfte aufgrund der Kombinationsmöglichkeit mit dem regulären Elterngeld sogar noch höher liegen. Geht man davon aus, dass die meisten ElterngeldPlus-Bezieherinnen tatsächlich in Teilzeit arbeiten, legen diese Ergebnisse nahe, dass ein bedeutender Teil der Mütter inzwischen bereits vor dem ersten Geburtstag des Kindes am Arbeitsmarkt wiedereinsteigt, was für den Erfolg von ElterngeldPlus spräche. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich allerdings erst klären, wenn entsprechende Arbeitsmarktdaten im Mikrozensus vorliegen.

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Wido Geis: Mütter kehren früher in den Job zurück

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