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Martin Beznoska / Tobias Hentze IW-Kurzbericht Nr. 59 20. August 2017 Ehegattensplitting auf dem Prüfstand

Das Ehegattensplitting taucht auch diesmal wieder in vielen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl auf. Dies unterstreicht die Relevanz, die Politiker dieser Institution im Steuerrecht zuschreiben. Während die einen alles beim Alten belassen wollen, planen die anderen grundlegende Änderungen. Vor allem für die klassische Alleinverdiener-Ehe hätte das finanzielle Folgen.

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Ehegattensplitting auf dem Prüfstand
Martin Beznoska / Tobias Hentze IW-Kurzbericht Nr. 59 20. August 2017

Ehegattensplitting auf dem Prüfstand

IW-Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Das Ehegattensplitting taucht auch diesmal wieder in vielen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl auf. Dies unterstreicht die Relevanz, die Politiker dieser Institution im Steuerrecht zuschreiben. Während die einen alles beim Alten belassen wollen, planen die anderen grundlegende Änderungen. Vor allem für die klassische Alleinverdiener-Ehe hätte das finanzielle Folgen.

Auch im diesjährigen Bundestagswahlkampf wird das Ehegattensplitting wieder für politische Auseinandersetzungen sorgen. Zumindest finden sich bei mehreren Parteien Ideen zu einer Reform des bestehenden Systems, während andere am jetzigen System festhalten wollen.

So planen CDU und FDP offenbar keine Veränderungen. Demnach sollen auch in Zukunft Ehepaare unabhängig von der individuellen Rollenverteilung – also zu welchen Teilen die Ehepartner jeweils erwerbstätig sind, die Kinder betreuen oder den Haushalt führen – besteuert werden. Da das Ehepaar als Erwerbsgemeinschaft betrachtet wird, ist die steuerliche Bemessungsgrundlage dementsprechend das gemeinsame Einkommen, das sogenannte Globaleinkommen des Ehepaares (Homburg, 2000). Dieses wird durch zwei geteilt und die sich nach dem Tarif ergebende Steuerlast des hälftigen Einkommens wird anschließend verdoppelt. Dadurch werden die individuellen Einkommen zwischen Ehepartnern verrechnet. Das Splitting ermöglicht somit die steuerliche Gleichstellung gegenüber einem Single.

Eine Erweiterung des Ehegattensplittings zu einem sogenannten Familiensplitting wurde in der Vergangenheit in der Union diskutiert, findet sich aktuell aber nur noch im Wahlprogramm der AfD wieder. Hierbei sollen nicht nur die Ehepartner zusammen veranlagt werden, sondern auch die Kinder miteinbezogen werden. Offen bleibt, ob ein Kind wie ein Erwachsener zählen oder etwa wie in Frankreich für steuerliche Zwecke ein Faktor von zum Beispiel 0,5 eingeführt werden soll. Dann würde das Einkommen bei einer Familie mit einem Kind durch 2,5 geteilt und dann nach dem Tarif besteuert werden.

Die Linke und die Grünen wollen dagegen zunächst das Ehegattensplitting beschränken und anschließend Schritte zu einer Individualbesteuerung vornehmen. Danach würde ein Ehepaar nicht mehr zusammen veranlagt werden, sondern jeder Ehepartner für sich nach dem Single-Tarif. Die Übertragbarkeit des Einkommens von einem auf den anderen Ehepartner würde auf einen verfassungsrechtlich zu beachtenden Mindestbetrag reduziert werden. Dafür sollen Familienleistungen eingeführt werden. Bestehende Ehen sollen Bestandsschutz genießen.

Als einzige Partei mit einem konkreten Modell sticht die SPD heraus. Dabei schlagen die Sozialdemokraten eine Begrenzung des Ehegattensplittings mit dem Einbau eines Kinderbonus vor. Das zwischen den Ehepartnern übertragbare Einkommen soll auf 20.000 Euro beschränkt werden. Das ist zwar mehr als der verfassungsrechtliche Mindestbetrag, stellt gegenüber dem jetzigen System jedoch eine Einschränkung dar. Kombiniert werden soll dies mit einem Kinderbonus in Höhe von 150 Euro je Kind und Elternteil. Dabei soll dieser Kinderbonus mit der zu zahlenden Einkommensteuerlast verrechnet werden, das heißt nur wer Steuern zahlt, profitiert von dem Bonus. Insgesamt soll das Konzept die Anreize für Eltern erhöhen, nach der Geburt eines Kindes wieder erwerbstätig zu werden. Bestehende Ehen können zwischen dem Status quo und dem Reformmodell wählen, für zukünftige Ehen würde nur noch das neue System gelten.

Während Familien, in denen beide Elternteile ähnlich viel verdienen, in dem Modell profitieren, würden Alleinverdiener-Familien tendenziell schlechter gestellt werden. Die SPD sieht damit eine Abkehr von dem Grundsatz vor, dass ein Ehepaar als Erwerbsgemeinschaft betrachtet wird.

Je nach Haushaltskonstellation fällt das Ergebnis des SPD-Vorschlags für Ehepaare und Familien sehr unterschiedlich aus. Dies zeigt eine Auswertung mithilfe des Steuer- und Abgabenrechners des STATS-Modells des IW Köln (Beznoska, 2016). Für die Berechnungen sind alle typischen steuerlichen Abzüge für Arbeitnehmer, zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge, berücksichtigt. Außerdem werden nur die Einschränkung des Splittings und der Kinderbonus betrachtet und somit alle weiteren geplanten Änderungen der SPD beim Einkommensteuertarif und den Sozialbeiträgen ausgeblendet.

Für eine Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern und einem jährlichen Haushaltsbruttoeinkommen von 80.000 Euro erhöht sich die Steuerlast gegenüber dem Status quo um 966 Euro im Jahr (Tabelle, Fall 1). Dieses Beispiel entspricht einem Haushalt der etwas über dem Median-Einkommen von 70.000 Euro für diesen Haushaltstyp liegt (Beznoska/Hentze, 2017, 113). Durch den Kinderbonus ergibt sich eine Entlastung von 600 Euro, so dass eine zusätzliche Belastung von 366 Euro bleibt. Da statt der Hälfte des zu versteuernden Einkommens nur noch maximal 20.000 Euro vom Alleinverdiener auf den Ehepartner übertragen werden kann, wird die Wirkung des Splittingvorteils eingeschränkt. In dieser Haushaltskonstellation mit zwei Kindern überschreitet die steuerliche Mehrbelastung die Kompensation durch den Kinderbonus im Allgemeinen bei einem Haushaltsbruttoeinkommen von etwa 74.000 Euro.

Für eine Familie mit zwei Kindern, in denen beide Elternteile voll erwerbstätig sind wie in Fall 2, bliebe nach dem Reformmodell 600 Euro mehr Netto vom Brutto durch den Kinderbonus. Da die Einschränkung auf 20.000 Euro übertragbares Einkommen nicht zum Tragen kommt, verändert sich die Steuerlast vor Anrechnung des Kinderbonus in diesem Fall nicht.

In Fall 3 mit einem Alleinverdiener-Ehepaar ohne Kinder fällt entsprechend die Kompensation durch den Kinderbonus weg. Hier ergibt sich bei 80.000 Euro Haushaltsbruttoeinkommen eine Mehrbelastung von 948 Euro. Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder werden unter Berücksichtigung der typischen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten ab einem Bruttojahresgehalt von ungefähr 50.000 Euro nach dem SPD-Modell im Vergleich zum Status quo schlechter gestellt.

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Martin Beznoska / Tobias Hentze: Ehegattensplitting auf dem Prüfstand

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