1. Home
  2. Studien
  3. Wahlprogramme zur Einkommensteuer: Alle wollen die Mitte entlasten
Martin Beznoska / Tobias Hentze IW-Kurzbericht Nr. 42 22. Juni 2021 Wahlprogramme zur Einkommensteuer: Alle wollen die Mitte entlasten

Drei Monate vor der Bundestagswahl haben sich alle Parteien zu einer Reform der Einkommensteuer positioniert. Die Parteien sind sich weitgehend einig darin, Gering- und Durchschnittsverdiener zu entlasten. Inwieweit Spitzenverdiener künftig mehr zahlen sollen, ist dagegen strittig.

PDF herunterladen
Alle wollen die Mitte entlasten
Martin Beznoska / Tobias Hentze IW-Kurzbericht Nr. 42 22. Juni 2021

Wahlprogramme zur Einkommensteuer: Alle wollen die Mitte entlasten

IW-Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Drei Monate vor der Bundestagswahl haben sich alle Parteien zu einer Reform der Einkommensteuer positioniert. Die Parteien sind sich weitgehend einig darin, Gering- und Durchschnittsverdiener zu entlasten. Inwieweit Spitzenverdiener künftig mehr zahlen sollen, ist dagegen strittig.

Auch wenn es in den vergangenen drei Legislaturperioden zu keinen grundlegenden Veränderungen des Einkommensteuertarifs gekommen ist, streben die im Bundestag vertretenen Parteien von CDU/CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und Die Linke nach der Bundestagswahl eine Reform an. Nur die AfD (2021) sieht jenseits von inflationsbedingten Anpassungen keine Änderungen vor. Beim Ziel, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, stimmen die Parteien überein. SPD, Grüne und Linke wollen gleichzeitig die Steuern für Spitzenverdiener erhöhen.

Bündnis90/Die Grünen (2021) fordern eine Erhöhung des Grundfreibetrags, während der Tarif für kleine und mittlere Einkommen unangetastet bleiben soll. Höhere Einkommen sollen stärker belastet werden, indem für zu versteuernde Einkommen ab 100.000 Euro (bei Zusammenveranlagung 200.000 Euro) der Spitzensteuersatz sprunghaft von 42 auf 45 Prozent steigt. Analog soll auch der Reichensteuersatz um 3 Prozentpunkte auf 48 Prozent steigen. Der Reichensteuersatz soll bei Alleinveranlagung ab 250.000 Euro Jahreseinkommen greifen. Insgesamt soll die Reform zumindest aufkommensneutral sein.

Die SPD (2021) will die oberen 5 Prozent der Einkommensteuerzahler stärker belasten und die restlichen 95 Prozent entlasten. Um die oberen 5 Prozent stärker zu belasten, bedarf es eines höheren Spitzensteuersatzes. Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans hatte im vergangenen Jahr die Idee eines um 3 Prozentpunkte höheren, dafür später greifenden Spitzensteuersatzes dargelegt (Handelsblatt, 2020). Dieses Vorhaben aufnehmend greift der Spitzensteuersatz im Folgenden annahmegemäß ab 76.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und wird auf 45 Prozent erhöht. Um eine Mehrbelastung der oberen 5 Prozent (Bruttoeinkommen bei Singles ab etwa 80.000 Euro im Jahr) zu erreichen, kann die erste Knickstelle des Tarifs um 1.000 Euro verschoben werden. Dieser Vorschlag des SPD-Vorsitzenden ist allerdings nur eine Interpretation, ob der unpräzisen Beschreibung im Programmentwurf sind auch andere Optionen denkbar, zum Beispiel auch mit einer größeren Entlastung im unteren Bereich.

Inhaltselement mit der ID 9563
Inhaltselement mit der ID 9562
Inhaltselement mit der ID 9564

Sehr umfangreich und konkret sind die Vorstellungen der Partei Die Linke (2021). In Übereinstimmung mit den Grünen will Die Linke den Grundfreibetrag erhöhen. Als Zielwert sind 14.400 Euro pro Jahr angegeben – eine Erhöhung um 44 Prozent bezogen auf das Jahr 2022. Der Spitzensteuersatz des linear-progressiven Tarifverlaufs soll von 42 auf 53 Prozent steigen und ab 70.000 Euro Jahreseinkommen gelten. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei rund 58.000 Euro. Der bisherige Reichensteuersatz soll auf 60 Prozent festgelegt werden und zudem ein zweiter Reichensteuersatz in Höhe von 75 Prozent für Einkommen ab 1 Million Euro eingeführt werden.

Die FDP (2021) tritt für eine umfangreiche Steuerentlastung über den gesamten Tarifverlauf ein, indem der Spitzensteuersatz erst bei 90.000 Euro greifen und zudem der Mittelstandsbauch komplett abgeschafft werden soll (FDP, 2021).

Um das von CDU/CSU (2021) allgemein formulierte Ziel einer Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen zu realisieren, bietet es sich an, den Beginn des Tarifverlaufs abzuflachen, damit die Zielgruppe auch erreicht wird. Wenn beispielsweise die erste Progressionszone um rund 5.000 Euro ausgeweitet werden sollte, würde dies zu Mindereinnahmen von rund 20 Milliarden Euro führen. Der Effekt ist beträchtlich, weil von der Änderung so gut wie alle Einkommensteuerzahler profitieren würden.

Mit Blick auf den einzelnen Steuerzahler sowie den Fiskus hätten die Reformvorschläge der Parteien sehr unterschiedliche Auswirkungen (Tabelle). Die Veränderung der Steuerlast wird für Singles mit unterschiedlichen Einkommen verglichen. Für die Union wird dabei eine Ausweitung der ersten Progressionszone um 5.000 Euro angenommen. Bei einer halb so großen Ausweitung wären auch die Entlastungs- und Aufkommenseffekte in etwa halb so hoch.

Im Grundsatz gelten die Ergebnisse auch für andere Haushaltstypen. Der Vorschlag der Grünen führt sogar für Alleinerziehende und Ehepaare bei geringem, mittlerem und hohem Einkommen zum selben Ergebnis, wobei sich der Effekt bei Ehepaaren aufgrund des zweifachen Grundfreibetrags entsprechend verdoppelt. Bei den anderen Parteien verschieben sich die Effekte etwas, da der Tarifverlauf verändert wird. Beispielsweise wird ein Ehepaar mit insgesamt 50.000 Euro Bruttogehalt um 134 Euro bei der SPD, um 2.164 Euro bei den Linken, um 1.274 Euro bei der FDP und um 614 Euro bei der Union entlastet – bei 80.000 Euro Bruttogehalt beläuft sich die Entlastung auf 214 Euro (SPD), 2.262 Euro (Die Linke), 3.696 Euro (FDP) und 1.078 Euro (CDU/CSU). Für ein Ehepaar mit Kindern gelten im Grunde die gleichen Werte, weil das Kindergeld in der Simulationsrechnung unverändert bleibt. Bei hohen Einkommen kann es allerdings zu Unterschieden aufgrund der Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags kommen, der mit steigendem Einkommen eine größere Rolle spielt. In allen Fällen wird bei Verheirateten das bestehende Ehegattensplitting angewendet. Denn zumindest SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU planen für bereits bestehende Ehen keine verbindlichen Steuerrechtsänderungen.

Die Effekte für Alleinerziehende sind vergleichbar mit denen für Singles, wobei bei Alleinerziehenden in allen Tarifvarianten der zusätzliche Freibetrag von 4.008 Euro zur Geltung kommt. Die Entlastung ist außer bei den Grünen daher etwas geringer als beim Single.

PDF herunterladen
Alle wollen die Mitte entlasten
Martin Beznoska / Tobias Hentze IW-Kurzbericht Nr. 42 22. Juni 2021

Martin Beznoska / Tobias Hentze: Wahlprogramme zur Einkommensteuer – Alle wollen die Mitte entlasten

IW-Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Problem erkannt, Problem gebannt? Wirtschaftsminister Robert Habeck bei der Problemanalyse
Martin Beznoska / Tobias Hentze / Thomas Obst IW-Nachricht 20. März 2024

Wachstumschancengesetz: Investitionen fallen nur sechs Milliarden Euro höher aus

Am Freitag entscheidet der Bundesrat über das Wachstumschancengesetz. Die abgespeckte Version dürfte die Wirtschaft nur geringfügig ankurbeln. Bis Ende des Jahrzehnts werden inflationsbereinigt sechs Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen ausgelöst, ...

IW

Artikel lesen
Martin Beznoska Externe Veröffentlichung 4. März 2024

Average Tax Rates for Rich and Poor – German Personal Income Tax from 1998 to 2019

Measuring the effective tax progressivity of personal income tax over the whole income distribution, and consistently defined over time, is an important tool with which to evaluate tax reforms. While survey data provides the representative income distribution, ...

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880