Dadurch wird die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Unternehmen stark eingeengt. Wie beispielsweise im Rahmen der im Auftrag des BDI durchgeführten „REACH-Studie“ aufgezeigt wurde, berücksichtigen gesetzliche Regelungen oft die Marktanforderungen nicht ausreichend und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Bei vielen Gesetzesvorhaben wird vernachlässigt, dass gerade der ökonomische Erfolg und die Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen eine solide Basis für eine breite Nachhaltigkeitsorientierung der Wirtschaft bilden. Durch eine praxisnahe Einflussanalyse und die Ermittlung von betriebs- und volkswirtschaftlichen Kosten und Nutzen von rechtlichen Rahmenbedingungen können negative Konsequenzen für die Wirtschaft rechtzeitig vermieden werden. Hierfür bietet sich das Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) an.
Stand der Gesetzesfolgenabschätzung auf nationaler und europäischer Ebene
Auf nationaler Ebene ist nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) bei jeder Vorlage von Gesetzen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften eine Gesetzesfolgenabschätzung vorzunehmen. In der GGO wird die GFA als ein Instrument zur Ermittlung und Beurteilung von möglichen Aus- und Nebenwirkungen von neuen Gesetzen und Verordnungen vorgeschrieben. Seit Einführung des Regierungsprogramms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ wurden Verfahren und Instrumente zur Durchführung von GFAs erarbeitet. Im Rahmen dieses Regierungsprogramms wurde unter der wissenschaftlichen Leitung der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ein „Handbuch zur Gesetzesfolgenabschätzung“ erstellt, das eine systematische Darstellung der Methoden und Beispiele beinhaltet. Auf der Grundlage dieses Handbuches wurde ein praxisorientierter „Leitfaden zur GFA“ entwickelt und im Jahr 2000 veröffentlicht. Im Juli 2002 wurde ein „Praxistest zur GFA“ erstellt. Eine neue praxisorientierte Arbeitshilfe mit dem Schwerpunkt Konkretisierung der Vorgaben der GGO zur GFA soll voraussichtlich im Sommer 2005 veröffentlicht werden. Die GFA gewinnt auch auf eu-ropäischer Ebene zunehmend an Bedeutung. Im Jahre 2002 wurde von der Europäischen Kommmission eine Mitteilung über die Folgenabschätzung vorgelegt. Seit 2003 wird die GFA als ein Instrument zur Qualitätsverbesserung des Strategieentwicklungsprozesses durch die EU-Kommission für alle wichtigen Initiativen eingeführt.
Module der Gesetzesfolgenabschätzung
Je nachdem, wann und in welchem Stadium des Gesetzgebungsprozesses eine GFA durchgeführt wird, spricht man von drei grundsätzlichen Typen: prospektive, begleitende und retrospektive GFA. Diese Typen unterscheiden sich durch die Zielsetzung, die Vorgehensweise und die Instrumente. Auf Basis einer prospektiven GFA wird versucht, ex ante mögliche Auswirkungen und Zielerreichungsgrade von Gesetzesinitiativen abzuschätzen und optimale Regelungsalternativen zu ermitteln. Die begleitende GFA baut idealerweise auf einer prospektiven GFA auf und zielt auf die Analyse und die Eignungsprüfung einer vorformulierten Rechtsvorschrift bzw. eines Entwurfs ab. Eine Ex post-Evaluation eines bestehenden Gesetzes oder einer rechtskräftigen Vorschrift wird im Rahmen einer retrospektiven GFA vorgenommen. Durch eine Auswirkungs- und Zielerreichungsanalyse kann der Erfolg bzw. Misserfolg einer bestehenden Rechtsvorschrift ermittelt werden. Für die Durchführung einer GFA stehen zahlreiche Hilfsinstrumente (etwa Literaturrecherche und -auswertung und Experteninterviews), qualitative und quantitative Verfahren und Instrumente (wie beispielsweise Nutzwertanalyse, Delphi-Befragung, Effektivitäts-Kosten-Abschätzung, Planspiel und Praxistest) zur Verfügung. Ferner müssen relevante und aussagekräftige Prüfkriterien (wie Zielerreichungsgrad, Praktikabilität, Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit) formuliert werden. Angesichts der hohen politischen, ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Relevanz sollen GFAs als verpflichtendes Element im Gesetzgebungsprozess vorgeschrieben werden. Dabei kommt dem Zeitpunkt des Instrumenteneinsatzes eine besondere Rolle zu. GFAs sollten möglichst frühzeitig im Gesetzgebungsprozess auf nationaler und europäischer Ebene durchgeführt werden. Die erfolgreiche Durchführung von GFAs erfordert die Einbeziehung aller Adressaten und Betroffenen vor allem aus der Wirtschaft. Weitere Anforderungen wie Vollständigkeit, Objektivität, wissenschaftliche Fundierung, Praxisbezug, Transparenz, einfache Handhabbarkeit, Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit müssen erfüllt sein, damit das Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung seinen Ansprüchen gerecht wird.
Links zum Artikel:www.modernerstaat.de/sm_artikel_staat_modern,-802655/Gesetzesfolgenabschaetzung-bei.htm
www.europa.eu.int/comm/press_room/presspacks/constit/276-4de.pdf
Böhert, Carl/Konzendorf, GötzHandbuch Gesetzesfolgenabschätzung (GFA), Gesetzte, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften2001, ISBN 3-7890-7424-1