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Eigenheimzulage Immobilien-Monitor 19. März 2013 Griff in die Mottenkiste

Verkehrs- und Bauminister Peter Ramsauer muss sich momentan regelmäßig zu steigenden Mieten und der Wohnungsknappheit in den Ballungszentren erklären. Dabei erwägt er unter anderem, die zum 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage wieder einzuführen, insbesondere auf Druck der CSU. Gegen dieses Instrument spricht jedoch Vieles.

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Verkehrs- und Bauminister Peter Ramsauer muss sich momentan regelmäßig zu steigenden Mieten und der Wohnungsknappheit in den Ballungszentren erklären. Dabei erwägt er unter anderem, die zum 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage wieder einzuführen, insbesondere auf Druck der CSU. Gegen dieses Instrument spricht jedoch Vieles.

Genau zehn Jahre zwischen 1996 und 2005 gewährte der Staat die sogenannte Eigenheimzulage bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum. Sie kostete Bund und Länder maximal jährlich 11 Milliarden Euro, war damit eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2006 wird sie nicht mehr gewährt, belastet aber die Staatshaushalte bis heute, da die Zahlung der Zulage für selbstgenutztes Wohneigentum über acht Jahre lief (Schaubild). Neben den finanzpolitisch hohen Kosten sprechen gegen die Eigenheimzulage aber vor allem die falschen Anreize, die von ihr ausgehen. Da die Eigenheimzulage vor allem für Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern interessant ist, die vorrangig an Ortsrändern und in Vororten gebaut werden, trägt sie zur Zersiedelung der Landschaft und einem höheren Verkehrsaufkommen bei. Zweitens gehen von ihr teure Mitnahmeeffekte aus – einmal direkt durch die Bauherren, die vielfach auch ohne zusätzliche Anreize bauen, und noch einmal durch die Bauwirtschaft, die höhere Baukosten leichter durchsetzen kann.

Die Wiedereinführung der Eigenheimzulage kann zudem nicht helfen, die aktuellen Probleme auf den Mietwohnungsmärkten zu lösen. Schließlich wird nur der Bau von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert und nicht das Mieten von Wohnungen. Darüber hinaus ist die Eigenheimzulage eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip. Von den steigenden Preisen und Mieten sind aber im Wesentlichen nur die 15 größten Großstädte mit rund 15 Millionen Einwohnern betroffen – der Rest der Republik hat hingegen eher mit Abwanderung, Leerstand und sinkenden Preisen sowie Mieten zu kämpfen. Ursache für die Preissteigerungen in den Metropolen ist die dort stark gestiegene Nachfrage, die sich vor allem auf zentrumsnahe Lagen konzentriert, wo das Angebot an Bauland knapp ist. Deutlich zielgerichteter wäre es deshalb, die Förderung zur Wiederbelebung von innerstädtischen Brachflächen aufzustocken, um das Angebot in Großstadtvierteln zu vergrößern. Neben Neubauten brauchen wir insgesamt auch vielmehr Modernisierungen im Bestand.

Vor allem aber ist es sehr gefährlich, die Eigenheimquote künstlich mit Subventionen anheben zu wollen. Die US-Hauspreiskrise zeigte ja, dass gerade Bezieher niedriger Einkommen anfällig für abrupte Veränderungen der Rahmenbedingungen sind. Als in den USA die Zinsen anstiegen, konnten viele Hauseigentümer mit niedrigen Einkommen – die sogenannten Subprime-Kunden – ihre Raten nicht mehr bezahlen. Dies führte zu den bekannten Ausfällen von Krediten und den damit verbundenen Problemen bei Banken. International gilt der deutsche Wohnungsmarkt derzeit als Vorbild, weil man hierzulande eine sehr gesunde Balance zwischen Wohneigentum und Mietwohnungsmarkt existiert. Eine neue Eigenheimzulage könnte diese Balance gefährden.

Die Wiedereinführung der Eigenheimzulage wäre also ein gefährlicher und teurer Griff in die Mottenkiste – genauso wie die Forderungen der SPD nach einer Deckelung der Neuvertragsmieten. Beide Ideen sind im Wahlkampfjahr parteipolitisch verständlich, aber aus förderpolitischer Sicht abzulehnen. Auf der Nachfrageseite ist es besser auf die Subjektförderung und das Wohngeld zu setzen, das den Zugang zu angemessenem Wohnen in Ballungszentren ermöglicht. Hierzu wird gerade ein Gesetzesentwurf entwickelt, der die Wohngeldleistungen an die jüngsten Mietpreisentwicklungen anpasst. Um die Bautätigkeit und die Investitionen auf der Angebotsseite anzukurbeln, kann derweil darüber nachgedacht werden, die Abschreibungsregeln zu überdenken: Im Jahr 2008 wurde die degressive Abschreibung abgeschafft. Seither werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit jährlich 2 Prozent linear über 50 Jahre abgeschrieben. Der tatsächliche Wertverzehr ist aber deutlich höher, sodass Spielraum zur Anhebung der jährlichen Abschreibung besteht.

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