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Berthold Busch IW-Kurzbericht Nr. 46 23. Juli 2019 Brexit: Nachverhandlungen von EU-Freihandelsabkommen mit Drittländern

Wenn die Briten die Europäische Union (EU) verlassen, verlieren sie nicht nur den Zugang zum Binnenmarkt – es sei denn, im Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen der Insel und dem Kontinent würde etwas anderes vereinbart. Das ist allerdings wenig wahrscheinlich, wenn sich die Brexit-Hardliner durchsetzen. Auf dem Spiel stehen auch die Handelsabkommen, über die das Vereinigte Königreich (VK) als EU-Mitglied mit Drittländern verbunden ist.

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Nachverhandlungen von EU-Freihandelsabkommen mit Drittländern
Berthold Busch IW-Kurzbericht Nr. 46 23. Juli 2019

Brexit: Nachverhandlungen von EU-Freihandelsabkommen mit Drittländern

IW-Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Wenn die Briten die Europäische Union (EU) verlassen, verlieren sie nicht nur den Zugang zum Binnenmarkt – es sei denn, im Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen der Insel und dem Kontinent würde etwas anderes vereinbart. Das ist allerdings wenig wahrscheinlich, wenn sich die Brexit-Hardliner durchsetzen. Auf dem Spiel stehen auch die Handelsabkommen, über die das Vereinigte Königreich (VK) als EU-Mitglied mit Drittländern verbunden ist.

Tritt das VK auf der Grundlage des zwischen der EU und den Briten im November 2018 vereinbarten Austrittsabkommens aus dem Staatenverbund aus, so ändert sich für eine Übergangsperiode voraussichtlich zunächst einmal fast nichts. Denn es wurde vereinbart, dass während dieser Zeit das VK weiterhin die Zoll- und Handelsvereinbarungen aus den Drittländerabkommen anwenden und die EU die Partnerstaaten ersuchen wird, das VK in dieser Frist wie ein Mitgliedsland zu behandeln (Fella, 2019, 5, 25). Unklar ist freilich, wann diese Übergangsperiode endet. Ursprünglich war sie bis Ende 2020 befristet – allerdings orientierte sich diese Frist daran, dass die Briten bereits Ende März die EU verlassen würden. Inzwischen wurde der Austrittstermin auf Ende Oktober verschoben. Eine Verlängerung der Übergangsperiode ist grundsätzlich möglich.

Da das von der Regierung May ausgehandelte Abkommen im britischen Parlament noch nicht ratifiziert wurde, ist nicht auszuschließen, dass es zu einem harten Brexit kommt und die Briten ohne ein Abkommen die EU verlassen werden. In diesem Fall gäbe es keine Übergangszeit und damit auch keine temporäre Fortgeltung der Drittländerabkommen der EU, sodass ohne eine Anpassung dieser Abkommen der Handel nach den Zollsätzen der WTO abgewickelt werden müsste.

Eine Datenbank der EU listet insgesamt 1.261 internationale Abkommen auf, an denen die EU beteiligt ist (EEAS, 2019). Hierzu zählen 977 bilaterale Abkommen, also Vereinbarungen, die die EU mit nur einem Land geschlossen hat, und 284 multilaterale Abkommen, also Vereinbarungen der EU mit mehr als nur einem Land (EEAS, 2019; Fella, 2019). Unklar ist jedoch, wie viele Abkommen davon für das VK so relevant sind, dass sie für die Zeit nach dem Brexit neu oder nachverhandelt werden müssen. Viele dieser Abkommen dienen zwar nicht der Regelung der Handelsbeziehungen, sondern befassen sich beispielsweise mit dem Transportwesen oder der Regulierungskooperation. Gleichwohl muss das VK auch in diesen Bereichen für die Zeit nach dem Brexit vorsorgen.

Aktuell stehen 34 Freihandelsabkommen mit etwa 70 Ländern auf der Agenda der britischen Regierung (DIT, 2019; Fella, 2019, 6) – sogenannte Trade Agreement Continuity (TAC) Countries. Die Verhandlungen der britischen Regierung mit diesen Ländern haben zum Ziel, die mit der EU bestehenden Freihandelsvereinbarungen und anderen präferenziellen Marktzugangsregelungen nachzubilden. Das schließt nicht aus, dass das VK mit diesen Ländern in Zukunft noch weitergehende Abkommen abschließen wird.

Legt man den gesamten britischen Außenhandel (Exporte plus Importe) mit Waren- und Dienstleistungen des Jahres 2018 zugrunde, kommt man auf einen Wert von 1.299 Milliarden GBP (Tabelle). Der Warenhandel beträgt 839,4 Milliarden GBP, der Austausch von Dienstleistungen knapp 460 Milliarden GBP. Vom gesamten Außenhandel entfallen 49,4 Prozent auf den Handel mit der EU und 10,7 Prozent auf die TAC-Länder, mit denen bereits ein neues Handelsabkommen abgeschlossen oder prinzipiell vereinbart wurde oder die noch auf der Verhandlungsliste stehen. Hier gibt es erhebliche Größenunterschiede, da die 20 kleinsten dieser Abkommen gerade einmal für 0,8 Prozent des britischen Außenhandels stehen (Fella, 2019, 35). Knapp 40 Prozent des britischen Außenhandels werden mit den übrigen Ländern abgewickelt, darunter die Vereinigten Staaten, China und Japan.

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Inhaltselement mit der ID 6078

Mit Stand vom 10. Juni 2019 hat das VK mit einer Reihe von Ländern bereits ein Handelsabkommen unterzeichnet oder sich im Prinzip auf eine Regelung zur Fortsetzung des Bestehenden verständigt. Dem Department for International Trade (DIT) zufolge werden damit 63,4 Prozent des Handels mit allen TAC-Staaten oder 88 Milliarden GBP erfasst. Umgerechnet sind dies knapp 7 Prozent des gesamten britischen Außenhandels. Auf die Schweiz und Liechtenstein entfallen 30,6 Milliarden GBP, auf Island und Norwegen 29,7 Milliarden GBP und auf das Anfang Juni mit Korea vereinbarte Abkommen 14,6 Milliarden GBP.

Noch steht die Nachverhandlung mit mehr als 20 EU-Abkommen aus. Hierzu zählen CETA, also das Abkommen mit Kanada, mit der südafrikanischen Zollunion und Mosambik sowie mit Mexiko. Auf diese drei Abkommen entfallen noch einmal 23,4 Prozent des Außenhandels mit den TAC-Staaten. Die kanadische Regierung hat bereits erklärt, sie wolle zunächst abwarten, wie das VK die EU verlasse und verweigert eine Replikation von CETA im Fall eines Austritts ohne Abkommen (Spence/Nardelli, 2019).

Wenn die Liste der TAC-Staaten abgearbeitet ist, ist die Arbeit der britischen Regierung aber noch nicht erledigt. Denn zwischenzeitlich hat die EU weitere Handelsabkommen abgeschlossen: ein Partnerschaftsabkommen mit Japan, das am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist, und ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, also mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, das Ende Juni politisch grundsätzlich vereinbart wurde. Auch für die Außenhandelsbeziehungen mit der Türkei, die mit der EU über eine Zollunion verbunden ist, muss die britische Regierung nach einer Lösung suchen. Die dürfte sich aber als schwierig erweisen, da das VK sowohl aus der Zollunion als auch aus dem EU-Binnenmarkt ausscheiden will. Auf Japan, die Mercosur-Staaten und auf die Türkei entfallen noch einmal 4,3 Prozent des gesamten britischen Außenhandels. Quantitativ von noch größerer Bedeutung sind die britischen Außenhandelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten. Immerhin geht es hier um 191 Milliarden GBP oder 14,7 Prozent des gesamten britischen Außenhandels – also mehr als der Wert mit allen TAC-Ländern zusammen. Nachdem TTIP zunächst gescheitert ist, steht hier eine britisch-amerikanische Lösung noch in den Sternen.

Und ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das VK auch mit der EU zu einem Abkommen über die künftigen wirtschaftlichen Beziehungen kommen sollte. Das im November 2018 vereinbarte Abkommen regelt nur die Bedingungen des Austritts. Denn selbst nach dem Brexit bleibt die EU der wichtigste Handelspartner für die Briten, wie das Gravitationsmodell des internationalen Handels belegt (Estrin et al., 2018; Springford/Lowe 2018). Der potenzielle Handel zwischen zwei Ländern ist umso größer, je größer ihre Volkswirtschaften sind und je näher sie beieinander liegen.

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