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Abfallwirtschaft: EU-Abfallrahmenrichtlinie Umwelt-Service 9. Mai 2007 Hierarchie und Bürokratie

Am 13. Februar 2007 wurde eine neue Abfallrahmenrichtlinie im Europaparlament in der ersten Lesung beschlossen. Darin wurde der im Dezember 2005 durch die Europäische Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag in weiten Teilen geändert und umformuliert. Die zweite Lesung ist für das Jahresende vorgesehen.

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Abfallwirtschaft: EU-Abfallrahmenrichtlinie Umwelt-Service 9. Mai 2007

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Am 13. Februar 2007 wurde eine neue Abfallrahmenrichtlinie im Europaparlament in der ersten Lesung beschlossen. Darin wurde der im Dezember 2005 durch die Europäische Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag in weiten Teilen geändert und umformuliert. Die zweite Lesung ist für das Jahresende vorgesehen.

Durch die neue Richtlinie will das EU-Parlament das Abfallaufkommen bis zum Jahr 2012 im Vergleich zu 2008 stabilisieren und bis 2020 erheblich senken. Hierzu stellt das Regelwerk zahlreiche Anforderungen auf und es enthält einen Maßnahmenkatalog. So fordert das Parlament die Mitgliedsstaaten auf, in Richtung einer „Recycling-Gesellschaft“ bis 2020 mindestens 50 Prozent der festen Siedlungsabfälle und 70 Prozent der Bau- und Abbruchabfälle sowie der Industrieabfälle wiederzuverwenden bzw. zu recyceln. Bis 2015 sollen auch Systeme zur getrennten Sammlung von Papier, Metall, Kunststoffen, Glas, Textilien, sonstigen biologisch abbaubaren Abfällen, Altöl und gefährlichen Abfällen aufgebaut werden.

Die beschlossene Rahmenrichtlinie schreibt eine fünfstufige Abfallhierarchie vor: Vermeidung und Verminderung von Abfällen, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertungsverfahren und Beseitigung. Trotz des Versuchs zur Begriffsbestimmung bleiben Unklarheiten und Abgrenzungsprobleme bestehen. Hinzu kommt, dass die Richtlinie Ausnahmeregelungen erlaubt. Die Mitgliedsstaaten können von den in der Abfallhierarchie festgelegten Prioritäten abweichen, wenn etwa durch Lebenszyklusbewertungen und Kosten-Nutzen-Analysen eindeutig erkennbar ist, dass es eine bessere alternative Behandlungsoption gibt. Mit der Möglichkeit zur unterschiedlichen Handhabung in den Mitgliedsstaaten sind jedoch Probleme verbunden. Die Zulassung derartiger Abweichungen beispielsweise beim Produkt-Öko-Design kann zu einer Zersplitterung des europäischen Binnenmarkts führen. Somit würden auch die sich aus der Marktangleichung ergebenden Vorteile für Verbraucher und Hersteller wieder rückgängig gemacht.

www.europarl.europa.eu/news/expert/%20infopress_page/064-3005-043-02-07-911-20070208IPR02886-12-02-2007-2007-false/default_de.htm

www.zvei.org/index.php?id=288&tx_ZVEIpresse_pi1[showUid]=475&cHash=75d499701a

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