Am 13. Februar 2007 wurde eine neue Abfallrahmenrichtlinie im Europaparlament in der ersten Lesung beschlossen. Darin wurde der im Dezember 2005 durch die Europäische Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag in weiten Teilen geändert und umformuliert. Die zweite Lesung ist für das Jahresende vorgesehen.
Hierarchie und Bürokratie
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Am 13. Februar 2007 wurde eine neue Abfallrahmenrichtlinie im Europaparlament in der ersten Lesung beschlossen. Darin wurde der im Dezember 2005 durch die Europäische Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag in weiten Teilen geändert und umformuliert. Die zweite Lesung ist für das Jahresende vorgesehen.
Durch die neue Richtlinie will das EU-Parlament das Abfallaufkommen bis zum Jahr 2012 im Vergleich zu 2008 stabilisieren und bis 2020 erheblich senken. Hierzu stellt das Regelwerk zahlreiche Anforderungen auf und es enthält einen Maßnahmenkatalog. So fordert das Parlament die Mitgliedsstaaten auf, in Richtung einer „Recycling-Gesellschaft“ bis 2020 mindestens 50 Prozent der festen Siedlungsabfälle und 70 Prozent der Bau- und Abbruchabfälle sowie der Industrieabfälle wiederzuverwenden bzw. zu recyceln. Bis 2015 sollen auch Systeme zur getrennten Sammlung von Papier, Metall, Kunststoffen, Glas, Textilien, sonstigen biologisch abbaubaren Abfällen, Altöl und gefährlichen Abfällen aufgebaut werden.
Die beschlossene Rahmenrichtlinie schreibt eine fünfstufige Abfallhierarchie vor: Vermeidung und Verminderung von Abfällen, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertungsverfahren und Beseitigung. Trotz des Versuchs zur Begriffsbestimmung bleiben Unklarheiten und Abgrenzungsprobleme bestehen. Hinzu kommt, dass die Richtlinie Ausnahmeregelungen erlaubt. Die Mitgliedsstaaten können von den in der Abfallhierarchie festgelegten Prioritäten abweichen, wenn etwa durch Lebenszyklusbewertungen und Kosten-Nutzen-Analysen eindeutig erkennbar ist, dass es eine bessere alternative Behandlungsoption gibt. Mit der Möglichkeit zur unterschiedlichen Handhabung in den Mitgliedsstaaten sind jedoch Probleme verbunden. Die Zulassung derartiger Abweichungen beispielsweise beim Produkt-Öko-Design kann zu einer Zersplitterung des europäischen Binnenmarkts führen. Somit würden auch die sich aus der Marktangleichung ergebenden Vorteile für Verbraucher und Hersteller wieder rückgängig gemacht.
www.zvei.org/index.php?id=288&tx_ZVEIpresse_pi1[showUid]=475&cHash=75d499701a
Hierarchie und Bürokratie
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Bedauern überwiegt
Das Anfang Februar 2009 gescheiterte Projekt eines Umweltgesetzbuchs sollte das zersplitterte Umweltrecht in Deutschland in einem Gesetz zusammenführen. Es sollte die Unterschiede in den Genehmigungsverfahren der Länder einebnen und das deutsche Umweltrecht ...
IW
Betroffenheit der Wirtschaft
Klimaveränderungen haben direkte und indirekte Folgen, die auf Unternehmensebene in unterschiedlicher Art und Weise wirksam werden. Die Analyse der Betroffenheitssituation erfordert die Berücksichtigung mehrerer Einflussfaktoren.
IW