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Lohngerechtigkeit Gewerkschaftsspiegel Nr. 4 11. Dezember 2017 Der Osten hinkt hinterher

Eine Auswertung des Sozioökonomischen Panels zeigt, dass sich 61 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland gerecht bezahlt fühlen. Im Westen liegt der Anteil höher als im Osten. Besonders groß ist dieser Unterschied bei Beschäftigten des Niedriglohnsektors, wo die Einkommensgerechtigkeit generell schlechter beurteilt wird.

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Lohngerechtigkeit Gewerkschaftsspiegel Nr. 4 11. Dezember 2017

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Eine Auswertung des Sozioökonomischen Panels zeigt, dass sich 61 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland gerecht bezahlt fühlen. Im Westen liegt der Anteil höher als im Osten. Besonders groß ist dieser Unterschied bei Beschäftigten des Niedriglohnsektors, wo die Einkommensgerechtigkeit generell schlechter beurteilt wird.

Im Rahmen des Sozioökonomischen Panels (SOEP) wird danach gefragt, wie Beschäftigte ihr Brutto- und Nettoeinkommen bewerten. Die Ergebnisse für 2015 zeigen, dass sich Beschäftigte im Niedriglohnsektor bezüglich ihres Bruttoverdienstes ungerechter entlohnt fühlen als Personen mit höheren Bruttostundenlöhnen. So fühlten sich Niedriglohnempfänger nur zu 53,1 Prozent gerecht entlohnt, im Vergleich zu 63,1 Prozent bei den Beschäftigten, die mehr als zwei Drittel des Medianeinkommens verdienen. Betrachtet man die Gerechtigkeitsbewertung des Nettoeinkommens, verringert sich der Abstand zwischen Niedriglohnbeziehern und Beschäftigten mit höheren Löhnen zwar. Dies liegt jedoch hauptsächlich an einer schlechteren Bewertung des Nettoeinkommens in den oberen Einkommensklassen. Auffallend ist, dass sich im Osten weniger Arbeitnehmer gerecht entlohnt fühlen, vor allem unter den Niedriglohnempfängern (Grafik). Im Osten beurteilen nur 38,4 Prozent ihr Bruttoeinkommen als gerecht ­ fast 20 Prozentpunkte weniger als in den alten Bundesländern.

Beschäftigte, die nach einem Haus- oder Flächentarifvertrag bezahlt werden, fühlen sich im Durchschnitt gerechter entlohnt als Arbeitnehmer aus Betrieben ohne Tarifbindung. Während 63,2 Prozent der nach Tarif bezahlten Beschäftigten ihr Bruttoeinkommen als gerecht empfinden, beträgt dieser Wert für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer 56,3 Prozent. Ähnliche Unterschiede ergeben sich bei der Bewertung des Nettoeinkommens, das jedoch insgesamt als etwas ungerechter empfunden wird. Diese Befunde könnten die Diskussion um eine mögliche Ausweitung der Tarifbindung durch den Staat weiter befeuern. Nicht nur Gewerkschaften, sondern auch Teile der Politik fordern eine staatliche Stützung des Tarifsystems. Als ein Instrument wird dabei die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) genannt. Das normativ geprägte Argument, dass Tarifverträge gerechtere Löhne schaffen, scheint durch die vorgestellten Untersuchungsergebnisse unterstützt zu werden.

Daraus die Konsequenz zu ziehen, mehr Tarifverträge allgemeinverbindlich zu erklären, greift zu kurz. Die Befunde zur Lohngerechtigkeit lassen sich aus Sicht der tarifgebundenen Unternehmen als Bestätigung dafür auffassen, dass der Tarifvertrag aus der Gerechtigkeitsperspektive der Arbeitnehmer heraus ein hohes Ansehen genießt. Das heißt jedoch nicht, dass das Konzept automatisch auf alle Unternehmen einer Branche passen würde und überall mit ähnlich positiven Einschätzungen verbunden wäre. Eine Tarifbindung ist weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber eine überzeugende Lösung, wenn ihr Preis zu hoch ist. So könnten Beschäftigungsverluste durch die Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland oder die Schließung kleinerer Betriebe die Folge sein, wenn alle Arbeitgeber einer Branche nach Tarif bezahlen müssen. Positive Gerechtigkeitseffekte einer tariflichen Bezahlung sollten somit nicht losgelöst von der Sicherheit des Arbeitsplatzes und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen betrachtet werden.

Zudem ist fraglich, ob die positiven Effekte einer Tarifbindung auf die Gerechtigkeitswahrnehmung erhalten blieben, wenn eine Bezahlung nach Tarif zur Regel würde. Denkbar wäre, dass ein Tariflohn als eine Art Privileg empfunden wird und deshalb mit einem positiven Einfluss auf die Einstellung der Beschäftigten verbunden ist. Diese positive Wirkung könnte verloren gehen, wenn der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer einer Branche gilt.

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