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60 Jahre Tarifvertragsgesetz Gewerkschaftsspiegel Nr. 2 31. Mai 2009 Gute Löhne per Vertrag

Vor 60 Jahren, im April 1949, noch vor der Gründung der Bundesrepublik, setzte der Wirtschaftsrat der westlichen Besatzungszonen das Tarifvertragsgesetz in Kraft, das auch heute noch den Rahmen kollektiver Lohnverhandlungen absteckt. Aktuell wird vor allem über die rückläufige Tarifbindung und ihre Folgen diskutiert.

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60 Jahre Tarifvertragsgesetz Gewerkschaftsspiegel Nr. 2 31. Mai 2009

Gute Löhne per Vertrag

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Vor 60 Jahren, im April 1949, noch vor der Gründung der Bundesrepublik, setzte der Wirtschaftsrat der westlichen Besatzungszonen das Tarifvertragsgesetz in Kraft, das auch heute noch den Rahmen kollektiver Lohnverhandlungen absteckt. Aktuell wird vor allem über die rückläufige Tarifbindung und ihre Folgen diskutiert.

Die Gewerkschaften feierten beim Rückblick auf das Tarifvertragsgesetz vor allem das Jahr 1957, als nach 16-wöchigem Streik in der schleswig-holsteinischen Metallindustrie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erkämpft wurde. Im Jahr 1984 wurde die 35-Stunden-Woche durchgesetzt. 1989 gab es die ersten tariflichen Regelungen zur Teilzeitarbeit. Im Jahr 2003 wurden die ersten bundesweiten Tarifverträge zur Leih- und Zeitarbeit abgeschlossen, und im vergangenen Jahr führte die Chemiebranche den Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie mit Vereinbarungen zur flexiblen Gestaltung des Übergangs vom Berufsleben in den Ruhestand ein.

Seit Mitte der neunziger Jahre verlieren Flächentarifverträge in Deutschland allerdings an Bedeutung – waren 1995 noch zwei Drittel aller Arbeitnehmer in Firmen beschäftigt, die einem solchen Vertrag unterlagen, ist es heute nur noch etwa die Hälfte. Weitere 8 Prozent der abhängig Beschäftigten werden durch Firmentarifverträge erfasst. Die verbleibenden gut 40 Prozent arbeiten in Betrieben, die keinerlei Tarifbindung unterliegen. Allerdings orientiert sich laut Befragungen des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) jeder zweite tarifungebundene Betrieb freiwillig an Tarifverträgen. Damit strahlen die Vereinbarungen weit über ihren eigentlichen Geltungsbereich hinaus.

Trotzdem wird vielfach befürchtet, dass die rückläufige Tarifbindung zu einer Abwärtsspirale bei den Löhnen führen könnte. Aus der im vergangenen Herbst vorgelegten Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes geht dies allerdings nicht hervor. Die für den Oktober 2006 berechneten durchschnittlichen Bruttoverdienste von Vollzeitbeschäftigten in verschiedenen Branchen zeigen vielmehr, dass tarifungebundene Betriebe im Durchschnitt mehr bezahlen als tarifgebundene Firmen: In den nicht tarifgebundenen Betrieben lag der Bruttomonatsverdienst im Mittel bei 3.127 Euro, in den tarifgebundenen Unternehmen dagegen lediglich bei 3.057 Euro.

Eine Umfrage des „Wage Dynamics Network“ (WDN), eines Forschungsnetzwerks der nationalen Notenbanken des Eurosystems, für das Jahr 2007 hat ergeben, dass im Verarbeitenden Gewerbe in Deutschland gut die Hälfte der gebundenen Unternehmen mehr als tariflich vereinbart gezahlt hat, während es bei den nicht direkt gebundenen Unternehmen etwas weniger als die Hälfte war. Im Unterschied zur Industrie waren es im Dienstleistungsbereich jedoch mehrheitlich die nicht direkt an einen Tarifvertrag gebundenen Firmen, die übertarifliche Leistungen erbrachten (64 zu 56 Prozent).

Tatsache ist: Hinter den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittsverdiensten verbergen sich erhebliche branchenspezifische Unterschiede (Grafik). In Dienstleistungssektoren wie den Banken und Versicherungen und bei den unternehmensnahen Dienstleistern wie Beratern und Anwälten zahlten nach den Zahlen aus Wiesbaden die tariflosen Betriebe im Durchschnitt über 40 Prozent mehr als die tarifgebundenen. Dass tarifgebundene Betriebe nicht automatisch mehr zahlen als ungebundene, mag daran liegen, dass sich unterschiedlich viele Fachkräfte in den jeweiligen Branchen tummeln. Wo Experten rar sind, kann es sich kein Unternehmen leisten, unter Tarif zu bezahlen.

Wolfgang Larmann

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