Darüber hinaus stellen die Richter infrage, dass Verordnungen für Patienten-Subgruppen, für die kein Zusatznutzen nachgewiesen wurde, wirtschaftlich seien. Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen sehen sich in ihrem Zweifel bestätigt, Pharmaverbände befürchten hingegen den Ausschluss betroffener Medikamente aus der ärztlichen Verordnungspraxis, während Ärztevertreter die Gefahr einer massiven Verschärfung des Regressrisikos monieren. Tatsächlich kann sich die Umsetzung des Urteils zu einer Innovationsbremse auf dem deutschen Arzneimittelmarkt auswirken.
Eine falsche Preisdifferenzierung gefährdet Innovationen
Das Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg erklärte in einem Urteil, dass die im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes von der Schiedsstelle bestimmten Preise für Arzneimittel nicht mit Hilfe eines Mischpreises gebildet werden dürfen. Die Umsetzung des Urteils kann sich zu einer Innovationsbremse auf dem deutschen Arzneimittelmarkt auswirken.
- Jasmina Kirchhoff / Jochen Pimpertz ·
- Ordnungspolitisches Statement Nr. 10 ·
- 20. Juli 2017
