Je einfacher Verwaltungstätigkeiten ausgeführt werden können, desto mehr Ressourcen bleiben für produktive Tätigkeiten. Das Ziel der Verwaltung muss daher sein, die Transaktionskosten der partizipierenden Wirtschaftsteilnehmer zu senken. Dabei liefert die Digitalisierung für Effizienzsteigerung und Neuorganisation von Verwaltungsprozessen die grundlegenden Werkzeuge.
Unter E-Government oder «Digitaler Verwaltungsführung» versteht man die «Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Verwaltungen mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien» (Gabler Wirtschaftslexikon 2018). Erfasst werden die Beziehungen zwischen den Bewohnern eines Landes, der Wirtschaft und der Verwaltung sowie unter den Verwaltungen. Insofern geht E-Government über den reinen Onlineschalter hinaus. Es beschreibt sämtliche Aktivitäten, die unter dem Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien vereinfacht oder durchgeführt werden.
Max Weber in der Digitalisierungsfalle? E-Government in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In der digitalisierten Wissensgesellschaft gehört E-Government zur kritischen Infrastruktur, die über die Prosperität eines Landes mitentscheidet. Da die Komplexität der arbeitsteiligen Wirtschaft zunimmt, stellt das effiziente Abwickeln von Behördengängen einen Wettbewerbsvorteil dar.
- Barbara Engels / Clemens Wallner / Fabian Schnell ·
- Gutachten ·
- 18. September 2018
