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Jürgen Matthes im Wirtschaftsdienst Externe Veröffentlichung 20. Januar 2021 Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus – eine Einordnung

Ende November 2020 wurde eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus beschlossen, die nicht unterschätzt werden sollte. Im Mittelpunkt steht die Einführung einer staatlichen Letztabsicherung für den europäischen Bankenrettungsfonds ab 2022. Doch auch weitere Änderungen sind relevant und werden in diesem Beitrag eingeordnet.

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Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus – eine Einordnung

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Ende November 2020 wurde eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus beschlossen, die nicht unterschätzt werden sollte. Im Mittelpunkt steht die Einführung einer staatlichen Letztabsicherung für den europäischen Bankenrettungsfonds ab 2022. Doch auch weitere Änderungen sind relevant und werden in diesem Beitrag eingeordnet.

Ende November 2020 haben die Euro-Finanzminister eine relevante Reform des Euro-Rettungsschirms ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) beschlossen. Vor allem die Einführung einer staatlichen Letztabsicherung für den europäischen Bankenrettungsfonds (Common Backstop) ab Anfang 2022 hat Schlagzeilen gemacht. Doch es gab auch weitere wichtige Entscheidungen der Eurogruppe, die in ihrer Bedeutung leicht unterschätzt werden können. Zudem wurde in Teilen der medialen Berichterstattung manches Detail nicht ganz richtig dargestellt. Um die Reformen aus politischer Sicht zu bewerten, ist es wichtig zu wissen, dass die ESM-Reformen im Grundsatz bereits Ende 2018 beschlossen, seitdem aber nicht umgesetzt wurden. Daher ist zu erörtern, was nun die Entscheidung ermöglicht hat, ob sich die Positionen wichtiger Akteure verschoben haben und warum das der Fall sein mag. Auch ist die Frage relevant, wie zwischen Nord- und Südeuropa die Balance von Geben (neue Hilfsmöglichkeiten) und Nehmen (mehr Regeldisziplin und weniger Moral Hazard) aussieht.

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