Damit steuer- oder beitragsfinanzierte Hilfen nicht fehladdressiert werden, sollte deshalb eine Rentenaufstockung an eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Haushalt gekoppelt werden. Um auch bei Bedürftigkeit die Lebensleistung der Betroffenen zu berücksichtigen, könnte ein Anrechnungsfreibetrag bei der Prüfung eingeführt werden. Dies würde allerdings zu einer ungleichen materiellen Ausstattung vergleichbarer Bedarfe führen. Eine Verbesserung der Lebensverhältnisse aller bedürftigen Ruheständler gelänge dagegen mit einer universellen Anhebung der Regelsätze. Damit droht jedoch die Zahl der Anspruchsberechtigten in der Grundsicherung deutlich anzusteigen, verbunden mit erheblichen fiskalischen Zusatzlasten. Keine dieser Varianten vermag jedoch das Problem verschämter Altersarmut systematisch zu lösen. Dazu müsste die Prüfung so organisiert werden, dass sie als weniger beschämend empfunden wird.
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Grundrente – ungelöste normative Widersprüche
Die Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung hätte zur Folge, dass in vier von fünf Fällen Rentner profitieren, die im Sinne der Grundsicherung gar keiner Unterstützung bedürfen.
- Jochen Pimpertz / Maximilian Stockhausen in Zeitschrift für Wirtschaftspolitik ·
- Externe Veröffentlichung ·
- 13. Januar 2020
