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Christiane Konegen-Grenier IW-Kurzbericht Nr. 14 20. Februar 2018 Private Hochschulen im Hochschulpakt: Mitgezählt, aber nicht mitbedacht

Seit 2007 finanzieren Bund und Länder im Hochschulpakt Studienanfänger, die gegenüber dem Basisjahr 2005 zusätzlich an die Hochschulen kommen. In die Berechnungen werden auch alle Anfänger an den Privathochschulen einbezogen. Allerdings geben die meisten Bundesländer diese Hochschulpaktmittel des Bundes nicht an die Privathochschulen weiter. Somit subventionieren die privaten Hochschulen quasi die staatlichen. Von 2007 bis 2015 waren dies rund 650 Millionen Euro, die den privaten Hochschulen auf diese Weise für Investitionen in Lehre und Forschung verloren gingen.

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Mitgezählt, aber nicht mitbedacht
Christiane Konegen-Grenier IW-Kurzbericht Nr. 14 20. Februar 2018

Private Hochschulen im Hochschulpakt: Mitgezählt, aber nicht mitbedacht

IW-Kurzbericht

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Seit 2007 finanzieren Bund und Länder im Hochschulpakt Studienanfänger, die gegenüber dem Basisjahr 2005 zusätzlich an die Hochschulen kommen. In die Berechnungen werden auch alle Anfänger an den Privathochschulen einbezogen. Allerdings geben die meisten Bundesländer diese Hochschulpaktmittel des Bundes nicht an die Privathochschulen weiter. Somit subventionieren die privaten Hochschulen quasi die staatlichen. Von 2007 bis 2015 waren dies rund 650 Millionen Euro, die den privaten Hochschulen auf diese Weise für Investitionen in Lehre und Forschung verloren gingen.

Die Nachfrage nach den Studienangeboten der privaten Hochschulen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Seit 1995 hat sich die Zahl der Studierenden an privaten Hochschulen von 15.948 auf 196.450 mehr als verzehnfacht (ohne kirchliche Hochschulen; Statistisches Bundesamt, 2017c). Mittlerweile nimmt gut jeder zwölfte Studienanfänger in Deutschland ein Studium an einer der insgesamt 128 Hochschulen in privater Trägerschaft auf. Dieser Trend ist umso bemerkenswerter, als sich die privaten Hochschulen überwiegend durch Studiengebühren finanzieren, die im öffentlichen Hochschulsystem mittlerweile in allen Bundesländern abgeschafft sind.

Die privaten Hochschulen: Innovative Treiber der Akademisierung

Nach Beobachtung des Wissenschaftsrates weisen die privaten Hochschulen „häufig innovative Organisations- und Angebotsstrukturen in der Lehre u.a. durch Fernstudienangebote und berufsbegleitende Studiengänge“ auf (Wissenschaftsrat, 2012). Ein innovativer Ansatz ist die Neuentwicklung von akademischen Berufsprofilen in der Gesundheitswissenschaft und in der Pflege. In diesem Bereich waren im Wintersemester 2015/2016 an allen Hochschulen rund 61.000 Studierende eingeschrieben, davon 44 Prozent an privaten Hochschulen (Statistisches Bundesamt, 2017c). Private Hochschulen adressieren in besonderem Maße die Zielgruppe der weiterbildungsinteressierten, berufstätigen Studierenden: 43 Prozent der Studiengänge an privaten Hochschulen lassen sich flexibel berufsbegleitend studieren. An den staatlichen sind dies lediglich gut fünf Prozent (HRK, 2017). Das flexible Studienangebot ist eine wesentliche Ursache dafür, dass die privaten Hochschulen bei der Realisierung der Durchlässigkeit von akademischer und beruflicher Bildung erfolgreicher sind als die öffentlichen Hochschulen. Während bei öffentlichen Hochschulen der Anteil der Studienanfänger ohne Hochschulzugangsberechtigung seit 2011 bei rund 2 Prozent stagniert, liegt er bei den privaten Hochschulen bei 7,8 Prozent (Schulz/Nickel, 2017).

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Somit ergänzen und entlasten - wie der Wissenschaftsrat feststellt - die privaten Hochschulen den staatlichen Hochschulsektor bei der nach wie vor steigenden Nachfrage nach akademischer Bildung. Wie stark diese Entlastung ist, zeigt sich in besonderem Maße am Studienplatzaufbau im Rahmen des Hochschulpaktes.

Zur Bewältigung der gestiegenen Studienplatznachfrage zahlt der Bund den Ländern seit 2007 für jeden, seit 2005 zusätzlichen Studienanfänger die Hälfte der Studienkosten in Höhe von 13.000 Euro. Im Zeitraum von 2007 bis 2015 kamen gegenüber dem Basisjahr 2005 insgesamt 957.121 zusätzliche Studienanfänger an alle Hochschulen. Rund 16,7 Prozent von ihnen entschieden sich für die privaten Hochschulen (Statistisches Bundesamt, 2017a; zusätzliche Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes).

Benachteiligung in der Hochschulfinanzierung

Im Zeitraum von 2007 bis 20I5 zahlte der Bund den Ländern kumuliert rund 7,8 Milliarden Euro für zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Basisjahr 2005 (GWK, 2017). Da die privaten Hochschulen 16,7 Prozent der zusätzlichen Studienanfänger dieses Zeitraumes aufnahmen, müssten sie einen ebenso hohen Prozentsatz an Hochschulpaktmitteln, also rund 1,303 Milliarden Euro erhalten haben. Wie eine Umfrage bei den Wissenschaftsministerien der Länder ergab, wird aber diese Aufbauleistung bei der Weitergabe der Hochschulpaktmittel des Bundes in den meisten Fällen nicht berücksichtig. Im Jahr 2016 gaben neun der 14 Länder, in denen es zu diesem Zeitpunkt private Hochschulen gab, die Bundesmittel nicht weiter, obwohl die Studienanfängerzahlen an den privaten Hochschulen in die Berechnung einbezogen waren (Konegen-Grenier, 2016).

In welchem Umfang den privaten Hochschulen Mittel des Hochschulpaktes entgangen sind, lässt sich durch eine Gegenüberstellung des ermittelten prozentualen Anteils der privaten Hochschulen an den seit 2007 vom Bund gezahlten Hochschulpaktmitteln und den Einnahmen der privaten Hochschulen in diesem Zeitraum nur näherungsweise ermitteln, da die Gelder aus dem Hochschulpakt in der Hochschulfinanzstatistik nicht gesondert ausgewiesen werden. Zu den Einnahmen der privaten Hochschulen stehen Daten bis einschließlich 2015 zur Verfügung. Als Einnahmekategorien, in denen in der offiziellen Finanzstatistik der Privathochschulen Hochschulpaktmittel verbucht sein könnten, sind nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes die Zuweisungen und Zuschüsse zu berücksichtigen, die die privaten Hochschulen von anderen Stellen außer ihrem jeweiligen Träger erhalten. Als weiterer Verbuchungstitel kommt laut Statistischem Bundesamt der Anteil an Drittmitteln, den die Länder ihren jeweiligen Privathochschulen zu Verfügung stellen, in Frage. Im Zeitraum von 2007 bis 2015 konnten die privaten Hochschulen insgesamt rund 453 Millionen Euro an Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen außerhalb ihrer Träger erzielen (Statistisches Bundesamt, 2017b; zusätzliche Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes). Hinzuzurechnen sind für den gleichen Zeitraum rund 203 Millionen Euro an Drittmitteln aus den Ländern. Insgesamt ergeben sich damit rund 656 Millionen Euro an Einnahmen, in denen von den Ländern weitergegebene Hochschulpaktmittel des Bundes enthalten sein könnten.

Rund 647 Millionen Euro fehlen im Budget der privaten Hochschulen

Gegenüber dem rechnerischen Anteil der privaten Hochschulen an den Bundesmitteln des Hochschulpaktes in Höhe von 1.303 Millionen Euro ergibt sich somit für den Zeitraum von 2007 bis 2015 ein Fehlbetrag von rund 647 Millionen Euro. Dieser Betrag dürfte eine Untergrenze darstellen, da in den hier berücksichtigten kumulierten Einnahmen auch andere Zuwendungen der Länder wie beispielsweise Unterstützungen beim Ausbau der Infrastruktur der privaten Hochschulen enthalten sind. Da die nicht weitergeleiteten Bundesmittel in den Hochschuletats der Länder verbleiben, haben die privaten Hochschulen die öffentlichen Hochschulen in den Jahren 2007 bis 2015 quasi mit 647 Millionen Euro subventioniert. Hätten die privaten Hochschulen die ihnen aufgrund ihrer Ausbildungsleistungen zustehenden Hochschulpaktmittel erhalten, so ergäben sich bessere Voraussetzungen, um die in den Akkreditierungsverfahren vom Wissenschaftsrat gewünschte Mehrleistung in der Forschung zu erbringen.

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Christiane Konegen-Grenier: Private Hochschulen im Hochschulpakt – Mitgezählt, aber nicht mitbedacht

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