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Flüchtlings- und Asylpolitik Pressemitteilung Nr. 47 3. September 2015

Die Weichen richtig stellen

Bis zu 800.000 Flüchtlinge werden allein in diesem Jahr nach Deutschland kommen. Allerdings fehlt der Bundesregierung bislang ein überzeugendes Konzept für eine nachhaltige Flüchtlings- und Asylpolitik. In einer neuen Studie zeigt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) nun, was die Politik tun kann – ohne Fehler der Vergangenheit zu wiederholen.

Bei seinen Vorschlägen unterscheidet das IW zwischen Flüchtlingen vom Westbalkan und aus Krisenregionen wie Syrien, da Flüchtlinge vom Westbalkan fast nie Asyl erhalten. Dennoch stammten 47 Prozent der Asylbewerber, die im ersten Halbjahr nach Deutschland gekommen sind, aus dieser Region. Um diesen Zustrom zu verringern, wäre es laut IW hilfreich, auf dem Balkan noch stärker über das deutsche Flüchtlingsrecht aufzuklären. Das IW empfiehlt auch, Verfahren für Asylbewerber von dort schnell und konsequent, am besten in getrennten Aufnahmeeinrichtungen, abzuwickeln.

Gleichzeitig ist die Politik gefragt, für qualifizierte Fachkräfte alternative Zuwanderungswege nach Deutschland zu schaffen. Zudem sollte sie für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete auf die sogenannte Vorrangprüfung verzichten. Asylbewerbern sollte sie zudem einen Wechsel in Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigte und in einen Aufenthaltstitel zur betrieblichen Ausbildung ermöglichen. Immerhin waren 29 Prozent aller Flüchtlinge im ersten Halbjahr 2015 minderjährig.

Bei jenen Flüchtlingen, die aus Krisengebieten kommen, legt das IW Köln den Fokus auf nachhaltige Integration. „In der Vergangenheit hatten Flüchtlinge häufig gar nicht erst die Möglichkeit, schnell Deutsch zu lernen, sich weiterzubilden und rasch am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Damit waren sie deutlich schlechter gestellt als andere Zuwanderer“, sagt IW-Forscher Wido Geis. Das solle sich nicht wiederholen. Das IW Köln plädiert dafür, Asylbewerbern nach drei Monaten den Zugang zu Integrationskursen zu ermöglichen – und nicht erst, nachdem das Asylverfahren positiv abgeschlossen ist.

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