Der europäische Binnenmarkt funktioniert auf dem Papier zwar schon seit 1992 – in der Realität hakt es jedoch immer wieder. Dies zeigt eine Auswertung der Urteile, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) wegen Verletzungen des unter anderem den Binnenmarkt regelnden EG-Vertrags verhängt hat.
Viele Sündenfälle
Danach betrafen 119 der 425 Urteile, die zwischen Jahresanfang 2000 und Mitte 2008 gegen die fünf größten EU-Nationen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich ergingen, Verstöße gegen Regeln des EU-Binnenmarkts. Am häufigsten verletzten diese Länder den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr sowie das Recht der EU-Bürger, in jedem Mitgliedsland zu wohnen, zu arbeiten und so wie in der Heimat behandelt zu werden. Größte Sünder wider den gemeinsamen Markt waren von den wirtschaftlich stärksten EU-Ländern Italien, Spanien und Frankreich, die sich insgesamt 96-mal vom EuGH abstrafen lassen mussten.Als besonders anfällig für Binnenmarktverstöße erweist sich auch das öffentliche Auftragswesen. Von Januar 2000 bis Juni 2008 hat die EU-Kommission gut 180 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedsstaaten angestrengt, weil die Länder ihrer Ansicht nach öffentliche Aufträge regelwidrig vergeben oder Gemeinschaftsrecht nicht in nationale Gesetzesform gegossen haben.Weitere Informationen
Berthold Busch
Der EU-Binnenmarkt – Anspruch und Wirklichkeit
IW-Positionen Nr. 39, Köln 2009, 52 Seiten, 11,80 Euro
Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de
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