1. Home
  2. Presse
  3. Pressemitteilungen
  4. Künftige Generationen entlasten
Zeige Bild in Lightbox Künftige Generationen entlasten
(© Foto: Family Veldman - Fotolia)
Reform der Sozialversicherungen Pressemitteilung Nr. 55 30. September 2015

Künftige Generationen entlasten

Werden Kinderlose im umlagefinanzierten Sozialsystem zu großzügig behandelt? Nein, sagt das Bundessozialgericht. Eine Reform der Gesetzlichen Sozialversicherungen ist dennoch dringend nötig. Allerdings sollte die Rentenversicherung anders behandelt werden als die Kranken- und Pflegeversicherung, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und plädiert für eine Kinderrente.

Reformvorschläge, die darauf abzielen, Familie durch geringere Beiträge zu entlasten, die Sozialsysteme aber ansonsten nicht zu verändern, greifen zu kurz. Denn das größte Problem der gegenwärtigen Umlagefinanzierung ist die Belastung der künftigen Beitragszahler, also der heutigen Kinder – und nicht die Doppelbelastung der Eltern. Deshalb sollten Kinderlose weniger Leistungen erhalten und so die künftigen Beitragszahler entlasten. Dabei ist es wichtig, Renten- sowie Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedlich zu gestalten – handelt es sich doch um unterschiedliche Versicherungsarten. Zwar funktionieren beide nach dem Umlageverfahren, bei der Rentenversicherung handelt es sich aber um eine Versicherung, die erst ab einem bestimmten Lebensalter greift. Deshalb lassen sich die Ansprüche und Verpflichtungen zwischen den Generationen besser einschätzen. Die Kranken- und die Pflegeversicherung sind dagegen vor allem Schadensversicherungen – der Versicherungsfall kann jederzeit eintreten, auch im Kindesalter. Das Geflecht von Ansprüchen und Verpflichtungen der verschiedenen Generationen ist ungleich komplexer. Daher schlägt das IW folgende Reformen vor:

  • Für die Rentenversicherung eignet sich die Einführung einer kinderzahlbezogenen Rente, umgangssprachlich auch Kinderrente genannt. Die Rentenansprüche orientieren sich hierbei viel stärker an der Kinderzahl als heute. Kinderlose haben dann innerhalb des Umlageverfahrens generell geringere Ansprüche als Eltern.
  • Für die Kranken- und Pflegeversicherung bietet sich aufgrund ihres Charakters als Schadensversicherung die Einführung einer zweiten, kapitalgedeckten Säule an. Dadurch bleiben Kinderlose und Eltern im Umlageverfahren zwar weiterhin gleichgestellt. Gleichzeitig werden aber künftige Beitragszahler entlastet, da sie nicht in vollem Umfang für die ältere, stärker besetzte Generation aufkommen müssen.

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Älterer Mann arbeitet in seinem Fahrradladen.
Jochen Pimpertz / Oliver Stettes IW-Kurzbericht Nr. 77 10. Oktober 2024

Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften stehen Arbeiten im Ruhestand vielerorts im Weg

Gut die Hälfte der Unternehmen beschäftigt aktuell Ruheständler. Nach Ansicht vieler Unternehmen könnte die Verbreitung von Erwerbsarbeit nach Renteneintritt ebenso wie die Anzahl der sogenannten Silver Worker höher sein, wenn arbeits- und sozialrechtliche ...

IW

Artikel lesen
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 7. Oktober 2024

Pflegeversicherung: Der Gesundheitsminister muss die Ausgaben prüfen

Die Pflegeversicherung steht unter Druck. Doch statt deshalb weiter am Beitragssatz zu schrauben, sollte die Gesundheitspolitik die Ausgaben kritisch unter die Lupe nehmen. Viele Pflegebedürftige könnten ihren Eigenanteil in der stationären Pflege aus eigener ...

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880