Werden Kinderlose im umlagefinanzierten Sozialsystem zu großzügig behandelt? Nein, sagt das Bundessozialgericht. Eine Reform der Gesetzlichen Sozialversicherungen ist dennoch dringend nötig. Allerdings sollte die Rentenversicherung anders behandelt werden als die Kranken- und Pflegeversicherung, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und plädiert für eine Kinderrente.
Künftige Generationen entlasten
Reformvorschläge, die darauf abzielen, Familie durch geringere Beiträge zu entlasten, die Sozialsysteme aber ansonsten nicht zu verändern, greifen zu kurz. Denn das größte Problem der gegenwärtigen Umlagefinanzierung ist die Belastung der künftigen Beitragszahler, also der heutigen Kinder – und nicht die Doppelbelastung der Eltern. Deshalb sollten Kinderlose weniger Leistungen erhalten und so die künftigen Beitragszahler entlasten. Dabei ist es wichtig, Renten- sowie Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedlich zu gestalten – handelt es sich doch um unterschiedliche Versicherungsarten. Zwar funktionieren beide nach dem Umlageverfahren, bei der Rentenversicherung handelt es sich aber um eine Versicherung, die erst ab einem bestimmten Lebensalter greift. Deshalb lassen sich die Ansprüche und Verpflichtungen zwischen den Generationen besser einschätzen. Die Kranken- und die Pflegeversicherung sind dagegen vor allem Schadensversicherungen – der Versicherungsfall kann jederzeit eintreten, auch im Kindesalter. Das Geflecht von Ansprüchen und Verpflichtungen der verschiedenen Generationen ist ungleich komplexer. Daher schlägt das IW folgende Reformen vor:
- Für die Rentenversicherung eignet sich die Einführung einer kinderzahlbezogenen Rente, umgangssprachlich auch Kinderrente genannt. Die Rentenansprüche orientieren sich hierbei viel stärker an der Kinderzahl als heute. Kinderlose haben dann innerhalb des Umlageverfahrens generell geringere Ansprüche als Eltern.
- Für die Kranken- und Pflegeversicherung bietet sich aufgrund ihres Charakters als Schadensversicherung die Einführung einer zweiten, kapitalgedeckten Säule an. Dadurch bleiben Kinderlose und Eltern im Umlageverfahren zwar weiterhin gleichgestellt. Gleichzeitig werden aber künftige Beitragszahler entlastet, da sie nicht in vollem Umfang für die ältere, stärker besetzte Generation aufkommen müssen.
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