1. Home
  2. Presse
  3. Pressemitteilungen
  4. Künftige Generationen entlasten
Zeige Bild in Lightbox Künftige Generationen entlasten
(© Foto: Family Veldman - Fotolia)
Reform der Sozialversicherungen Pressemitteilung Nr. 55 30. September 2015

Künftige Generationen entlasten

Werden Kinderlose im umlagefinanzierten Sozialsystem zu großzügig behandelt? Nein, sagt das Bundessozialgericht. Eine Reform der Gesetzlichen Sozialversicherungen ist dennoch dringend nötig. Allerdings sollte die Rentenversicherung anders behandelt werden als die Kranken- und Pflegeversicherung, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und plädiert für eine Kinderrente.

Reformvorschläge, die darauf abzielen, Familie durch geringere Beiträge zu entlasten, die Sozialsysteme aber ansonsten nicht zu verändern, greifen zu kurz. Denn das größte Problem der gegenwärtigen Umlagefinanzierung ist die Belastung der künftigen Beitragszahler, also der heutigen Kinder – und nicht die Doppelbelastung der Eltern. Deshalb sollten Kinderlose weniger Leistungen erhalten und so die künftigen Beitragszahler entlasten. Dabei ist es wichtig, Renten- sowie Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedlich zu gestalten – handelt es sich doch um unterschiedliche Versicherungsarten. Zwar funktionieren beide nach dem Umlageverfahren, bei der Rentenversicherung handelt es sich aber um eine Versicherung, die erst ab einem bestimmten Lebensalter greift. Deshalb lassen sich die Ansprüche und Verpflichtungen zwischen den Generationen besser einschätzen. Die Kranken- und die Pflegeversicherung sind dagegen vor allem Schadensversicherungen – der Versicherungsfall kann jederzeit eintreten, auch im Kindesalter. Das Geflecht von Ansprüchen und Verpflichtungen der verschiedenen Generationen ist ungleich komplexer. Daher schlägt das IW folgende Reformen vor:

  • Für die Rentenversicherung eignet sich die Einführung einer kinderzahlbezogenen Rente, umgangssprachlich auch Kinderrente genannt. Die Rentenansprüche orientieren sich hierbei viel stärker an der Kinderzahl als heute. Kinderlose haben dann innerhalb des Umlageverfahrens generell geringere Ansprüche als Eltern.
  • Für die Kranken- und Pflegeversicherung bietet sich aufgrund ihres Charakters als Schadensversicherung die Einführung einer zweiten, kapitalgedeckten Säule an. Dadurch bleiben Kinderlose und Eltern im Umlageverfahren zwar weiterhin gleichgestellt. Gleichzeitig werden aber künftige Beitragszahler entlastet, da sie nicht in vollem Umfang für die ältere, stärker besetzte Generation aufkommen müssen.

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Kosten der Entgeltfortzahlung auf Rekordniveau – trotz Datenkorrektur
Jochen Pimpertz IW-Kurzbericht Nr. 70 22. September 2023

Kosten der Entgeltfortzahlung auf Rekordniveau – trotz Datenkorrektur

Im Jahr 2022 mussten die Arbeitgeber gut 70 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen. Aufgrund einer Datenrevision fällt die Summe zwar geringer aus als bislang erwartet, aber sie liegt immer noch auf Rekordniveau. ...

IW

Artikel lesen
Dominik Enste / Christina Anger Pressemitteilung 17. September 2023

Haushalte: Neun von zehn lassen schwarz putzen

Weniger als zehn Prozent aller Haushalte, die eine Putz- oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, melden diese auch an, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Haushaltshilfen sind kein Luxus, sondern enorm wichtig: Sie helfen ...

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880