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Vorfälligkeitsentgelt Pressemitteilung Nr. 40 30. September 2014

Mehr Transparenz ist sinnvoll

Die Zinsen sind historisch tief. Viele Verbraucher wollen davon profitieren und ihre alten Kreditverträge kündigen, für die sie noch deutlich höhere Zinsen zahlen. Doch dafür müssen sie die Banken finanziell mit einem sogenannten Vorfälligkeitsentgelt entschädigen. Verbraucherverbände wollen, dass diese Ausgleichszahlung künftig gedeckelt wird. Doch regulatorische Eingriffe sind der falsche Weg und schaden mehr als sie nutzen, zeigt eine aktuelle IW-Studie.

Das Vorfälligkeitsentgelt soll den Schaden einer Bank ausgleichen, der ihr aus der vorzeitigen Kündigung eines festverzinslichen Darlehens entsteht. Denn vergibt die Bank einen Kredit über zehn Jahre zu 5 Prozent Zinsen und es kommt zu einer Kündigung nach bereits fünf Jahren, muss das frei gewordene Geld wieder angelegt werden. Liegt das Marktzinsniveau zu diesem Zeitpunkt jedoch nur noch bei 3 Prozent, würde die Bank Verluste machen.

Nach Analysen der Verbraucherverbände kann das Vorfälligkeitsentgelt bei bis zu 10 Prozent der zu tilgenden Restschuld liegen. Die Verbraucherschützer fordern deshalb eine Deckelung auf 5 Prozent. Dies würde nach Einschätzung der IW-Immobilienforscher allerdings zu einer Verteuerung der Festzinskredite führen, weil die Banken die zusätzlichen Risiken in ihre Kalkulation einpreisen müssten. Leidtragende wären vor allem jene Kreditnehmer, die langfristige Kreditvereinbarungen wünschen und diese nicht kündigen: Sie müssten höhere Zinsen zahlen als eigentlich nötig.

Eine sinnvolle Reform sehen die IW-Forscher dagegen darin, die Methodik zu vereinheitlichen, mit der das Vorfälligkeitsentgelt bestimmt wird. Bislang existieren hier von Bank zu Bank oft sehr unterschiedliche, intransparente Regelungen. Transparenz und Vereinheitlichung würden auch mehr Rechtssicherheit für die Kreditinstitute bedeuten.

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