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(© Foto: M. Schuppich - Fotolia)
Mindestlohn Pressemitteilung Nr. 15 31. März 2014

Gesetz mit Nachbesserungsbedarf

Das neue Mindestlohngesetz muss nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) deutlich nachgebessert werden. Um Jobverluste zu vermeiden, rät das IW, die Ausnahmeregelungen etwa für Jugendliche und Langzeitarbeitslose zu überarbeiten. Zudem fordert es einen niedrigeren Mindestlohn für Ostdeutschland.

Nach Angaben der IW-Forscher reicht es nicht aus, Auszubildende und Jugendliche unter 18 Jahren vom Mindestlohn auszunehmen, sofern diese noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Denn es dauert in der Regel deutlich länger, bis eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wird. Deshalb sei es sinnvoller, Jugendliche bis 21 Jahre vom Mindestlohn auszuklammern. So kann ihr Risiko, arbeitslos zu werden, erheblich reduziert werden: Im Jahr 2012 verdienten etwa 36 Prozent – rund 190.000 Personen – bis 21 Jahre weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

In diesem Zusammenhang verweisen die Arbeitsmarktexperten auch darauf, dass ein deutschlandweit einheitlicher Mindestlohn nicht sinnvoll zu begründen ist. Vielmehr entspräche ein Mindestlohn von 8,50 Euro im Westen einem von 7,00 Euro im Osten. Das IW favorisiert eine entsprechende Differenzierung. Außerdem rät es dazu, ungelernte Berufseinsteiger und Langzeitarbeitslose generell für wenigstens zwölf Monate vom Mindestlohn auszunehmen, um deren Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen.

Die Studie spricht sich ferner dafür aus, die Festsetzung des Mindestlohns durch die zuständige Kommission nicht allein von der allgemeinen Tariflohnentwicklung abhängig zu machen, sondern auch von Konjunkturlage und Arbeitsmarktentwicklung. Zudem müsse im Gesetz festgelegt werden, dass die Auswirkungen des Mindestlohns systematisch wissenschaftlich analysiert werden und die Ergebnisse daraus der Mindestlohnkommission als Grundlage für weitere Empfehlungen dienen.

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