Weder die von einigen Sozialpolitikern vorgeschlagene stärkere Belastung höherer Einkommen mit Sozialabgaben noch der Einbezug aller Erwerbstätigen – also auch von Beamten, Selbstständigen und Freiberuflern – hilft, die Sozialversicherungen in Deutschland dauerhaft zu sanieren.
Gleichmacherei bringt wenig
Das zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). So hätte eine Pflichtversicherung für alle den Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegekassen 2006 zunächst zwar Mehreinnahmen von 51 Milliarden Euro oder 13,6 Prozent beschert. Im Gegenzug würden die Erwerbstätigen mit ihren Beitragsleistungen aber auch Ansprüche erwerben. Mittel- bis langfristig dürfte der Schuss für die Sozialversicherungen daher nach hinten losgehen.
Der von manchen erhoffte Umverteilungseffekt höherer Beitragsbemessungsgrenzen bleibt eher bescheiden. Würden diese in allen Sozialversicherungen einheitlich auf 5.250 Euro angehoben, hätte das den Anteil des am besten verdienenden Haushaltszehntels am gesamten Beitragsaufkommen im Jahr 2006 gerade einmal von 20,1 auf 20,9 Prozent gesteigert. Umgekehrt wären die niedrigen und mittleren Einkommensklassen allenfalls um ein bis zwei Zehntelprozentpunkte entlastet worden
Um die Verteilungswirkungen der Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln, hat das IW Köln die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 des Statistischen Bundesamts bis 2006 fortgeschrieben. Die rund 42.000 Haushalte wurden nach ihrem Einkommen sortiert und in zehn gleich große Gruppen unterteilt.
Nicole Horschel, Jochen Pimpertz
Verteilungseffekte von Sozialversicherungsreformen
gefördert von der informedia-Stiftung – Gemeinnützige Stiftung für Gesellschaftswissenschaften und Publizistik Köln
IW-Trends 4/2008
Bei schneller Rückkehr sind es 4 Prozent
Der „echte“ Lohnabstand zwischen erwerbstätigen Männern und Frauen betrug in Deutschland im Jahr 2008 knapp 13 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).
IW
Belastung für den Staat
Die von den Gewerkschaften geforderte Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde führt bei Fiskus und Sozialversicherung je nach Höhe der Arbeitsplatzverluste zu Mindereinnahmen von jährlich bis zu 6,6 Milliarden Euro. Das Institut der deutschen ...
IW