Betriebsräte sind in Deutschland längst nicht so selbstverständlich, wie vielfach angenommen. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben lassen ihre Interessen gegenüber der Geschäftsleitung durch einen Betriebsrat vertreten.

Es geht auch anders
Die Meinung der Belegschaft wird aber nicht nur dort wahrgenommen, wo ein Betriebsrat als Sprachrohr dient. Wie eine Befragung von 1.911 Unternehmen im Frühjahr 2007 im Rahmen des Zukunftspanels des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt, besteht beinahe in jedem vierten befragten Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer, die nicht auf dem Betriebsverfassungsgesetz fußt. In vielen Betrieben übernehmen die Mitarbeiter einzeln oder als Gruppe Verantwortung, besitzen Entscheidungsbefugnisse und bestimmen auf diesem Wege mit über die betrieblichen Geschicke, zum Nutzen von Belegschaft und Unternehmen.
Die gesetzlich geregelte Mitbestimmung könnte daraus lernen. Das Betriebsverfassungsgesetz sollte um einen Passus ergänzt werden, dass ein Mindestanteil der Belegschaft an der Wahl zum Vertretungsgremium teilgenommen haben muss, damit dieses seine Berechtigung hat. Darüber hinaus verringert die einseitige Finanzierungspflicht des Arbeitgebers das Interesse der Beschäftigten, die Kosten der Mitbestimmung in Grenzen zu halten und günstigere alternative Mitbestimmungsformen zu wählen.
Oliver Stettes
Effiziente Mitbestimmung: Eine ökonomische Analyse
IW-Positionen Nr. 26, Köln 2007, 56 Seiten, 11,80 Euro
Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de

Betriebsratswahlen 2022: Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung
Betriebsräte haben einen starken Rückhalt in ihren Belegschaften. Dennoch zeigt der Blick auf die Wahlbeteiligung in der IW-Betriebsratswahlbefragung 2022, dass dieser Rückhalt rückläufig ist.
IW
Fünfzig Jahre Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
Mit dem 1952 in Kraft getretenen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) knüpfte die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer am (1934 durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit aufgehobenen) Weimarer Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920 an ...
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