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Unternehmenssteuerreform Pressemitteilung Nr. 26 27. Juni 2006

Entlastungsziel verfehlt

Die für 2008 geplante Unternehmenssteuerreform verfehlt das von der Bundesregierung selbst gesetzte Ziel deutlich, die tarifliche Belastung von Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent zu drücken. Unternehmen, die ohnehin wenig verdienen, zahlen durch die Reform sogar noch drauf.

So muss eine Firma mit einem Eigenkapital von 100 Millionen Euro, die darauf eine Rendite von 5 Prozent erwirtschaftet, auf ihre einbehaltenen Gewinne statt bisher 37,4 Prozent künftig 45 Prozent Steuern zahlen. Erreicht das Unternehmen eine Eigenkapitalrendite von 20 Prozent, sinkt seine steuerliche Gewinnbelastung durch die Reform von 40,2 auf 35,5 Prozent. Unterm Strich aber dürften viele Firmen draufzahlen – schon bei einer Rendite auf das eingesetzte Kapital von unter 9 Prozent kommen sie bei der bisherigen Regelung besser weg.

Der wesentliche Grund dafür, dass die Unternehmenssteuerreform trotz der anvisierten Halbierung des Körperschaftssteuersatzes auf 12,5 Prozent allenfalls einen kleinen Schritt nach vorne bedeutet, ist die Ausweitung der Bemessungsgrundlage. Die Gewerbesteuer soll künftig nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein; zudem werden die von einem Unternehmen gezahlten Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten ab 2008 zur Hälfte zum Gewerbeertrag und zum körperschaftssteuerlichen Gewinn hinzugerechnet. Alles in allem erhöht sich die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer dadurch um 59 Milliarden Euro und die der Körperschaftssteuer um 37 Milliarden Euro.

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