Je höher der Gestaltungsspielraum der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung von EU-Richtlinien ist, desto mehr unterscheiden sich von Land zu Land die administrativen Kosten, die Unternehmen schultern müssen. Das zeigt eine aktuelle Befragung von Betrieben in Deutschland, Frankreich und Spanien durch die Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult im Auftrag der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.
Eine Frage des Spielraums
So gilt beispielsweise für alle Unternehmen mit mindestens einem Angestellten die EU-Gleichstellungsrichtlinie. Für die Firmen in Deutschland sind damit Bürokratiekosten in Höhe von gut 2 Milliarden Euro im Jahr verbunden. In Spanien sind es 2,5 Milliarden Euro – obwohl die Richtlinie dort aufgrund der Größe der Wirtschaft deutlich weniger Unternehmen betrifft. Madrid aber hat die EU-Vorgaben am strengsten umgesetzt. Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen zum Beispiel Gleichstellungspläne ausarbeiten.
Im Gegensatz dazu hatten die EU-Staaten bei der Emissionshandelsrichtlinie wenig Spielraum. Dass in Deutschland mit fast 57 Millionen Euro jährlich die meisten administrativen Kosten anfallen, liegt einzig daran, dass in der Bundesrepublik viele emissionshandelspflichtige Industrieanlagen zu Hause sind.
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
Bürokratiekosten durch EU-Vorschriften
Bei schneller Rückkehr sind es 4 Prozent
Der „echte“ Lohnabstand zwischen erwerbstätigen Männern und Frauen betrug in Deutschland im Jahr 2008 knapp 13 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).
IW
Belastung für den Staat
Die von den Gewerkschaften geforderte Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde führt bei Fiskus und Sozialversicherung je nach Höhe der Arbeitsplatzverluste zu Mindereinnahmen von jährlich bis zu 6,6 Milliarden Euro. Das Institut der deutschen ...
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