Im Rahmen der geplanten Erbschaftssteuerreform spricht einiges dafür, die Gesetzgebungskompetenz für diese Steuer auf die Bundesländer zu übertragen. Zum einen steht diesen ohnehin das Aufkommen allein zu, zum anderen kassieren nur wenige Länder überhaupt Erbschaftssteuer in nennenswertem Umfang.
Eigentlich Ländersache
So entfallen rund 60 Prozent des Gesamtaufkommens von 4,2 Milliarden Euro auf Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Dagegen beläuft sich der Anteil der fünf ostdeutschen Flächenstaaten zusammen lediglich auf 1,7 Prozent. Eine eigenständige Gesetzgebung der Länder hätte gleich zwei Vorteile: Erstens würde der Steuerwettbewerb in Gang gesetzt. In aufkommensstarken Regionen käme es zu einer Senkung der Erbschaftssteuersätze und damit zu einer erleichterten Übergabe von Familienunternehmen. Zweitens würde die Diskussion über eine „gerechte“ Erbschaftssteuer pragmatischer geführt. Die Länder dürften es sich dann zweimal überlegen, ob sich für sie der Erhebungsaufwand lohnt. Denn sie müssten ihre gesamten administrativen Kosten selbst tragen, von den Erbschaftssteuereinnahmen aber weiterhin einen Großteil im Rahmen des Länderfinanzausgleichs abgeben. NRW etwa kassiert von jedem zusätzlich eingenommenen Euro Erbschaftssteuer nur 60 Cent.
Ralph Brügelmann, Winfried FuestErbschaftsteuerreform – Eine halbherzige LösungIW-Positionen Nr. 34, Köln 200844 Seiten, 11,80 EuroBestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de
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